Person mit Rollstuhl am Hotelempfang
Schalter und Empfangstresen in Hotels, bei Beratungsstellen oder im Verkauf, welche die Benützung im Sitzen, die Kommunikation mit dem Personal und das Bedienen der Terminals gewährleisten, sind für Alle benützbar.

Spezifosche Schalteranlagen und Terminalanlagen für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung zählen gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu den spezifischen Einrichtungen Typ A. Empfangs- und Bartheken in Hotels, Restaurants und Bars müssen singemäss auch die Benutzung im Sitzen gewähleisten. Die Anforderungen an Arbeitsflächen und Schalteranlagen sind in der Norm, Ziffer 7.4 aufgeführt.

  • Von den zur Verfügung stehenden Schalteranlagen und Terminals muss mindestens eine Anlage für den Empfang von Personen im Rollstuhl, mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung ausgestattet sein (7.4.1).
  • Um den Zugang zu mindestens einem Schalter und die Nutzung der dazugehörigen Arbeitsfläche zu gewährleisten, muss eine freie Fläche von min. 1.40 x 1.70 m ohne Gefälle auf der Kundenseite vorhanden sein (Ziff. 7.4.2).

Benützung im Sitzen

Die Arbeitsflächen und Schalter dürfen eine Höhe von max. 0.90 m nur überschreiten, wenn gleichenorts eine Arbeitsfläche für die Benützung im Sitzen vorhanden ist (Ziff. 7.4.3), welche folgende Anforderungen erfüllt (Ziff. 7.4.4):

  • Oberkante der Arbeitsfläche oder des Tisches: 0.72 – 0.76 m über Boden,
  • Freie Höhe unter der Arbeitsfläche (Beinfreiheit): min. 0.70 m,
  • Freie Tiefe: min. 0.60 m,
  • Freie Breite min. 0.80 m.

Verschiedene grosse Dienstleister haben die Fachstelle bei der Entwicklung von Lösungen für Schalteranlagen beigezogen, die auch bei begrenzten Platzverhältnissen eingesetzt werden können. Ein Beispiel ist die Lösung, die zusammen mit der Post entwickelt wurde (siehe Artikel).

Die Steh- oder Sitzhöhe des Personals ist so zu wählen, dass eine Kommunikation möglichst auf Augenhöhe mit sitzenden KundInnen möglich ist.

Kommunikation bei Hörbehinderung

Bei Schaltern mit fest montierter Glastrennwand zwischen Personal und Kundschaft ist eine Sprechanlage und eine induktive Höranlage vorzusehen welche folgende Anforderungen erfüllt (Ziff. 7.4.5):

  • Magnetisches Feld der induktiven Höranlage gemäss Norm SN En 601118-4 mit einem Toleranzbereich von + 3 dB und – 6 dB.
  • Einhaltung der magnetischen Feldwerte in einem Bereich von min. 0.50 m Breite, 0,30 m Tiefe im Abstand von 0.35 bis 0.55 m vor dem Schalter
  • Einhaltung der magnetischen Feldwerte in einem Bereich von min. 0.80 m Höhe in einem Abstand von 0.90 m über Boden.

Schalter mit Höranlagen sind mit einer Beschilderung wie folgt zu kennzeichnen (7.4.5):

  • Schild mit dem Symbol für Höranlagen,
  • Montagehöhe max. 1.60 m über Boden,
  • Helligkeitskontrast zwischen Zeichen und Hintergrund der Prioritätsstufe I (Michelson-Kontrast:Km ≥ 0.6).

Auffindbarkeit der Schalter

Gemäss SIA 500 ist die Führung im Gebäude durch Raumbegrenzungen und Gestaltung der Verkehrsflächen zu gewährleisten. Eine mit dem weissen Stock und mit den Füssen ertastbare Wegführung zum geeigneten Schalter ist zu erfüllen. Reichen die architektonischen Elemente dazu nicht aus, müssen taktil-visuellen Markierungen eingesetzt werden (Ziff. 7.4.7 und 4.2).

Helligkeits- und Farbkontraste von Gebäudeteilen und Signalisationen müssen unter den vorhandenen Beleuchtungsbedingungen das Auffinden der Schalter unterstützen (4.1.2). Weitere Informationen dazu sind in den Richtlinien «visuelle Kontraste» aufgeführt.

In komplexen Bauten oder bei grossräumigen Eingangshallen, z.B. in Spitälern, Hotels, Theatern, etc. kann eine taktil-visuelle Markierung vom Gebäudeeingang bis zum Empfangsschalter notwendig und sinnvoll sein, insbesondere wenn diese mit einem Leitliniensystem im Aussenraum verbunden ist, welche z.B. von der nächstgelegenen Haltestelle zum Haupteingang führt.

Beleuchtung

Eine gute Beleuchtung von min. 500 lx (bevorzugt 750 lx) auf der Arbeitsfläche (Anh. D) ermöglicht auch älteren Menschen und Menschen mit Sehbehinderung die Formalitäten am Schalter selbständig vorzunehmen.

Für die Anforderungen an die Beleuchtung verweist die Norm SIA 500 auf die Norm SN EN 12464-1 «Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen». Weiterführende Informationen finden Sie unter «Beleuchtung».

Stand 09.11.2018