Schikane und Person mit Scooter
Wo Schikanen aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, muss die Durchfahrt mit Hilfsmitteln gewährleistet sein

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22).

Damit Schikanen für Personen mit Hilfsmitteln nicht zur absoluten Barriere werden und für Personen mit Sehbehinderung sicher erkennbar sind, müssen sie  folgende Anforderungen erfüllen (Anh. Ziff. 11.4):

  • Die Durchfahrbreite muss auf den Abstand zwischen den Schikanenelementen in Wegrichtung abgestimmt sein. Mindestabmessungen sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen

Grafik Durchfahrbreiten bei Schikanen

Grundriss Schikane mit Durchfahrbreiten

 

  • Schikanenelemente müssen mit dem weissen Stock ertastbar sein, d.h. die Anforderungen an die Ertastbarkeit von Geländern sind einzuhalten (Traverse max. 0.30 m über Boden, vertikaler Abschluss an den Enden zwischen 0.30 m und 1.0 m Höhe).
  • Schikanenelemente müssen kontrastreich gestaltet sein.