Welche Spielelemente eignen sich für alle? Wie konzipiert und gestaltet man vielfältig nutzbare Spielelemente? Welche Infrastruktur braucht der Spielplatz?

Spielelemente

Die Auswahl von flexibel nutzbaren Spielelementen macht den Spielplatz für eine breite Nutzergruppe attraktiv, da sie einer Vielzahl von Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht werden können. In Kombination mit hindernisfreien Infrastrukturen wie Toilettenanlagen, Wasserspendern und Feuerstellen machen sie die Nutzung des Spielplatzes für alle zum Vergnügen. Nachfolgend sind häufig vorkommende Spielelemente aufgeführt und anhand von Beispielen, sowie spielgerätespezifischen Anforderungen und Hinweisen zur Gestaltung sowie zum Zugang und Fallschutz erläutert.

Schaukel- und Wippgeräte

Netz- oder Korbschaukeln sind zu bevorzugen, da sie von allen Kindern unabhängig von Alter, Grösse oder Fähigkeiten genutzt werden können. Mittels Rückenlehne bei Wippgeräten oder Schalensitz bei Schaukeln kann die Nutzergruppe des Spielelements mit wenig Aufwand erweitert werden. Im Allgemeinen sind folgende Punkte für die hindernisfreie Gestaltung von Schaukel- und Wippgeräten zu beachten:

  • Einen hindernisfreien Zugang zum Spielelement gewährleisten.
  • Taktile und visuelle Markierung des Gefahrenbereichs vorsehen.
  • Geeignete Transfermöglichkeiten anbieten.
  • Einen befahrbareren Fallschutzbelag anbringen.

Netzschaukel in Form eines Sitzes mit Rückenlehne auf dem Spielplatz der Strandanlage in Erlach

Rutschen

Eine ins Gelände integrierte Hangrutsche kann, im Gegensatz zu einer freistehenden Rutsche, über einen Transferpoint rollstuhlgerecht erschlossen werden. Eine solche Rutsche soll über verschiedene Wege mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden erreichbar sein. Folgende Punkte sind bei Hangrutschen zu beachten:

  • Mindestens einen einfachen, stabilen und befahrbaren Zugang gewährleisten.
  • Transferpoints bei Rutschenanfang und Rutschenende anbieten.
  • Rutscheneinstieg idealerweise auf 35-40cm.
  • Dienen der Rutscheneinstieg oder der Rutschenauslauf gleichzeitig als integrierter Transferpoint, so ist die Höhe des Transferpoints tiefer zu legen (34-40cm), damit er nicht zum Hindernis für andere Benutzer (z.B. Kleinkinder) wird.
  • Der Bereich um den Rutschenauslauf ist hindernisfrei und befahrbar auszuführen, damit Begleitpersonen die rutschenden Kinder dort „auffangen“ können.

Doppelrutsche auf dem Spielplatz bei der Blindenschule in Zollikofen. Dank Hangrutsche und freistehender Rutsche finden hier alle Kinder eine Rutschmöglichkeit. Das Rutschen zu zweit auf der extra breiten Hangrutsche ist für die Kinder ein Erlebnis und erlaubt gleichzeitig die Begleitung von Kindern mit Einschränkung beim Rutschen

Klettergeräte und Balancierelemente

Kletterangebote mit diversen Schwierigkeitsgraden fördern das integrative Spielerlebnis. Kinder mit motorischen Einschränkungen profitieren besonders von Kletterangeboten mit niedrigem Schwierigkeitsgrad und hindernisfreiem Zugang. Geeignet sind zum Beispiel Podeste oder Netze:

  • Kletterelemente auf Sitzhöhe anbieten z.B. niedrig angebrachte Hangelseile oder Hangelgriffe.
  • Balancierelemente anbieten wie z.B. Balancierteller oder Balancierbalken, die im Stehen, Sitzen oder Liegen genutzt werden können.
  • Geeignete Transfermöglichkeiten anbieten.
  • Haltegriffe oder Haltestangen an kritischen Stellen anbringen, um die Nutzung im Rollstuhl zu ermöglichen und die Sicherheit zu erhöhen.
Kind im Rollstuhl klettert an einer Kletterstange

Klettergerät und Balancierseile

Sandspielanlage und Wasser

Die Elemente Sand und Wasser bieten Kindern eine reichhaltige Sinneserfahrung. Kombiniert man die beiden, sind dem Bauen und Gestalten kaum Grenzen gesetzt. Damit auch Kinder mit Einschränkungen am kreativen Spiel mit Sand und Wasser teilhaben können sind die folgenden baulichen Anforderungen zu beachten:

  • Einen hindernisfreien Zugang zum Spielelement gewährleisten.
  • Erhöhte Einfassungen auf ca. 40 – 45cm Höhe und mit mindestens 60cm Tiefe können multifunktional als Transferpoint, Sitzgelegenheit, Liegefläche gestaltet und benutzt werden.
  • Die Sitz- und Liegeflächen sind so zu platzieren, dass die Sandoberfläche mit den Armen erreichbar ist.
  • Niedrige Sandtische mit einer Höhe von 50cm – 60cm oder unterfahrbare Sandtische mit einer Höhe von 72cm – 76cm.
  • Bei Kombination von Wasser und Sand, Bedienelemente zwischen 80cm und 110cm anordnen (80cm ermöglicht gleichzeitige Bedienung durch Kleinkinder)

Sandspielanlage kombiniert mit Wasserelementen an der Strandanlage in Erlach. Die Umrandung ist zugleich Transferpoint, natürliche Anlehnfläche, Erweiterung der Spielfläche und Abgrenzung zum Wasser. Dank Sandtischen in verschiedenen Höhen und einem schwenkbaren Wasserkran wird das Spielen in dieser Sandgrube für alle zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Sinnespfad / Barfussweg

Ein Sinnespfad ist ein Weg, der die Sensibilisierung aller Sinne fördert. Besonders für Kinder mit einer Sehbehinderung ist er eine anregende Erfahrung. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Durch die Platzierung des Sinnespfades darf das allgemein begehbare und befahrbare Wegnetz des Spiel- und Freiraumes nicht unterbrochen werden.
  • Einen einseitigen, durchgehenden Handlauf für Personen mit Gehbehinderung und ältere Menschen vorsehen.
  • Fallen Hin- und Rückweg zusammen, sind mittige oder beidseitige Handläufe sinnvoll.

Sinnespfad mit Handlauf (© www.barfusspark.info)

Spezielle Spielelemente

Die beschriebenen integrativen Spielelemente können mit speziellen Spielelementen, ergänzt werden, die für Kinder mit Behinderungen besonders geeignet sind. Beispiele solcher Elemente sind Rollstuhlkarussells, Schalensitzschaukeln oder Rollstuhlschaukeln. Sind die speziellen Spielelemente passend in die Gesamtanlage integriert, werden sie auch von Kindern ohne Einschränkungen gerne genutzt und bieten einen generellen Mehrwert. 

Unterfahrbare Sand- und Wassertische auf unterschiedlichen Höhen.

Sicherheitsaspekte bei Spielgeräten

Durch den gezielten Einsatz von Fallschutzbelägen, regelmässige Inspektionen, sowie systematische Wartung, Pflege und Reinigung können hindernisfreie Spielplätze zu einem sicheren und dauerhaften Spielvergnügen für mehrere Generationen werden.

Der Grundstein für einen sicheren und hindernisfreien Spielplatz wird bereits bei der Planung gelegt. Die wichtigsten Aspekte sind im Detail in der Norm SN EN 1176 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden geregelt. Folgende Punkte sind zusätzlich zu beachten:

  • Gefahrenanalyse individuell für jedes Spielgerät durchführen. Teilweise können höhere Anforderungen als diejenigen der Norm SN EN 1176 erforderlich sein (z.B. für Netzmaschenweite bei Helm tragenden Kindern (mit Behinderung))
  • Unterstützende Elemente zur Gefahrenminderung einsetzen. So kann zum Beispiel das Anbieten von gut integrierten Handläufen, Haltegriffen und Haltestangen die Benutzergruppe von Spielelementen stark erweitern und gleichzeitig die allgemeine Sicherheit erhöhen. Auch das Angebot von Sitzflächen für Pausen zwischen den Elementen (z.B. aufeinanderfolgende Balancierelemente) kann sinnvoll sein.
  • Planung einer Anordnung von Spielgeräten, befahrbaren Belägen und Fallschutzbereichen, die eine Hilfestellung durch Begleitpersonen (mit Behinderung) vereinfacht.
  • Auswahl geeigneter Fallschutzbeläge, welche die Zugänglichkeit nicht unnötig einschränken.
  • Taktile und visuelle Abgrenzung und Markierung von Gefahrenbereichen vorsehen.

Befahrbarer Fallschutzbelag im Rutschenauslaufbereich niveaugleich zum Spielplatzwegnetz

Weitere Infrastruktur

Neben Spielgeräten bieten Spielplätze oft weitere Bauten und Installationen für einen komfortablen und abwechslungsreichen Aufenthalt. Diese sind generell hindernisfrei zu gestalten. Für die am häufigsten vorkommenden Elemente sind (sofern vorhanden) folgende Vorgaben zu beachten:

Bedienelemente (Wasserhahn, Wasserpumpe, Spielelemente mit Kurbel oder Knopf, Wandspiele, Klangelemente usw.) zwischen 80 cm und 110 cm Höhe anordnen (bei potenzieller Nutzung durch Kleinkinder ist eine Höhe von 80 cm ideal). Wenn Griffe angebracht werden, müssen diese gut zu greifen sein (keine Knauf- oder Muschelgriffe verwenden). Vor den Bedienelementen sind entsprechende Freiflächen (mindestens 1.40m x 1.40m) vorzusehen und die Bedienelemente müssen 70cm Abstand zu allfälligen Ecksituationen oder vorspringenden Mauern haben.

Informationselemente kontrastreich gestalten (Cm ≥ 0.7 gemäss Ziff. 13.5 Norm SN 640 075) und auf 1.20 m – 1.60 m Höhe anordnen. Es sind Schriften ohne Serifen, halbfett oder fett, in Gross- und Kleinbuchstaben zu verwenden (keine Kursivschriften). Als Faustregel für die Größe gilt: 30 mm Versalhöhe pro 1 m Lesedistanz. Wo sinnvoll Reliefschriften und ertastbare Piktogramme mit visueller Funktion für Personen mit Sehbehinderung einplanen, beispielsweise an Handläufen, Geländern oder Türen.

Informationen für Personen im Rollstuhl, z.B. betreffend rollstuhlgerechten Alternativrouten, Hinweise auf Gefälle oder besondere Schwierigkeiten etc., sind so anzubringen, dass sie mit dem Rollstuhl zugänglich und im Sitzen gut lesbar sind.

Werden Informationspläne eingesetzt, z.B. an Informationstafeln von Parks oder am Spielplatzeingang, sind diese vorzugsweise als Reliefplan zu gestalten, damit sie auch taktil erfassbar sind.

Bei WC-Anlagen ist mindestens ein rollstuhlgängiges WC anzubieten (gemäss Norm SIA 500/7.2.3 Anhang E). Ein Wickeltisch kann in der Toilette eingebaut werden, darf aber in hochgeklapptem (geschlossenem) Zustand nicht in die minimale Grundfläche des WC-Raumes gemäss SIA 500 hineinragen; der Raum ist entsprechend um mindestens 0.15 zu vergrössern. Vorzugsweise ist der Wickeltisch so anzuordnen (vor dem Türdurchgang), dass er vor dem Verlassen des Raumes hochgeklappt werden muss.

Feuerstellen sind so zu gestalten, dass sie von mindestens einer Seite mit dem Rollstuhl erreicht werden können.

Sitzgelegenheiten mit Sitzflächen auf 42cm – 46cm Höhe und mit 45cm – 52cm Tiefe ausführen. Für Menschen mit Einschränkungen ist ein Teil der Sitzgelegenheiten mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten.

Tische mindestens einseitig (auch stirnseitig) für Personen im Rollstuhl unterfahrbar gestalten (Mindestbeinfreiheit 70 cm Höhe, 60 cm Tiefe und 80 cm Breite).

      Freizeit- und Grünanlagen: Spielplätze.