An Haltestellen von Bus und Tram werden taktil-visuelle Markierungen gemäss mit folgenden Funktionen eingesetzt:
- Einstiegsmarkierung zur Kennzeichnung der Warte- und Einstiegsposition an der vordersten Fahrzeugtüre.
- Leitlinien als Führung zu Informationselementen.
Dazu zählen je nach Informationssystem u. a Text-to-Speech-Taster, um Generalanzeiger oder dynamische Abfahrtsanzeigen an Haltepunkten akustisch abzurufen, sowie taktile Linien- oder Perronnummern. - Leitlinien zu nahegelegenen Haltepunkten und weiteren Zielen
Einstiegsmarkierung
Die Einstiegsmarkierung vermittelt der Person mit Sehbehinderung die Information, dass sie sich an einer Haltestelle befindet, und zwar an der Warteposition bei der vordersten Türe, von wo sie mit dem Fahrpersonal im Fahrzeug kommunizieren kann.
- Grösse der taktil-visuelle Einstiegsmarkierung: 0,90 m x 0,90 m;
- Ausrichtung der einzelnen Relief-Streifen parallel zur Haltekante;
- Abstand der Einstiegsmarkierung zum Fahrbahnrand 0.30 m, vorzugsweise 0,40 m.
[1-3 Foto und Bildbeschreibung zu einem Foto: Der Sicherheitsabstand verhindert, dass auf der Einstiegsmarkierung wartende Personen durch nahe an die Kante anfahrende Busse oder deren Seitenspiegel gefährdet wird. Der Aufenthalt auf der Einstiegsmarkierung muss sicher sein, auch wenn der Bus bei der Anfahrt oder der Wegfahrt im Bereich der vordersten Einstiegstüre den Fahrbahnrand (Haltekantenhöhe ≤ 0.16 m) überstreicht.]
Die Einstiegsmarkierung lässt sich mit dem weissen Stock an zwei Eigenheiten erkennen und von anderen Aufmerksamkeitsfeldern unterscheiden:
- es handelt sich um ein Quadrat mit einer standardisierten Grösse
- die Markierung ist neben der hohen Haltekante angeordnet, die mit dem weissen Stock eindeutig erspürt werden kann.
Verbindung zwischen Einstiegsmarkierung und Fahrgastinformationen
Informationselemente, die für die Nutzung des öV relevant sind, müssen möglichst direkt bei der jeweiligen Einstiegsmarkierung positioniert werden. Dies ermöglicht einer Person mit Sehbehinderung die Information abzurufen und ohne Umweg – somit auch ohne Zeitverlust – zur Warteposition auf der Einstiegsmarkierung zurückzukehren.
Zu den relevanten Informationen zählen insbesondere:
- Text-to-speech-Taster mit einer akustischen Wiedergabe der Informationen auf dynamischen Anzeigen
- bei Anlagen mit mehreren Haltepunkten, z.B. Busbahnhof, die taktil und visuell lesbare Bezeichnung der jeweiligen Halteposition.
Beträgt der Abstand zwischen der Einstiegsmarkierung und dem Informationsträger mehr als 0.80 m, ist eine taktil-visuelle Markierung als Führung zwischen den beiden Elementen erforderlich. Der Informationsträger wird in diesem Fall vorzugsweise an der Rückseite des Trottoirs und auf der Höhe der Einstiegsmarkierung angeordnet.
Ist der Abstand zwischen Einstiegsmarkierung und Informationsträger > 1.80 m wird die taktil-visuelle Führung mit einer Leitlinie ausgeführt, bei kürzeren Distanzen wird die Einstiegsmarkierung verbreitert.
Leitlinie zu nahegelegenen Haltepunkten und weiteren Zielen
In komplexen Verkehrssituationen, bei grossflächigen Gehbereichen und insbesondere zur Vernetzung verschiedener Haltestellen wird ein Leitliniensystem eingesetzt, das die verschiedenen Ausgangspunkte und Ziele miteinander verbindet. Beispielsweise werden Leitliniensysteme an Umsteigeknoten zwischen Bahn und Bus eingesetzt, als Führung zu einem Fussgängerstreifen, zu einer Unter- oder Überführung, zu einem Reisezentrum oder zu einer in der Nähe gelegenen Institution, die für Menschen mit Sehbehinderung von Bedeutung ist.
Um festzustellen, ob ein taktil-visuelles Leitliniensystem nötig ist und wie dieses am besten konzipiert wird, soll vorzugsweise die Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen» hinzugezogen werden.
Ausführung
Die Ausführung der taktil-visuelle Markierungen erfolgt einheitlich nach den Vorgaben der Norm VSS 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen». Weitere Informationen zur Planung sind in den Merkblättern 114 «Leitliniensystem Schweiz» und 120 «Bushaltestellen» festgehalten.
Ergänzend zu den taktil-visuellen Markierungen, ist bei Haltekantenhöhen von mehr als 0,20 m zusätzlich die visuelle Kennzeichnung der hohen Perronkanten erforderlich.
Stand 10. Juni 2024