Türbedienung
Türen müssen Durchgang für Menschen im Rollstuhl, mit Gehhilfen und mit eingeschränktem Sehvermögen gewährleisten, wobei Augenmerk auf die Manövrierfläche, Durchgangsbreite, Türschwelle und Türbedienung zu richten ist.

Die Anforderungen, welche die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» in den Kapiteln 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» und 10 «Wohnungen und Nebenräume» für Türen und Durchgänge in Wohnbauten nennt, betreffen die lichte Durchgangsbreite, die Manövriermöglichkeit bei Türen und Durchgängen, die Bedienbarkeit und den unteren Abschluss, sprich der Türschwelle.

Durchgangsbreiten

Gemäss Norm SIA 343 «Türen und Toren» (Anhang) ist die minimale nutzbare Breite einer Türe die effektive Lichtbreite, die durch den einstehenden Türflügel oder etwas anderes nicht verringert werden darf.

Die minimale nutzbare Breite beträgt gemäss Norm SIA 500:

  • 0.80 m für Türen (Ziff. 9.2.1)
  • 0.80 m für gerade Durchgänge mit einer Länge bis max. 0.60 m
  • 1.20 m für Korridore und Wege (Ziff. 9.3.2)
  • reduzierte Breite von 1.00 m für gerade Korridore ohne seitliche Abgänge (Ziff. 9.3.2, Korrigenda C3)
  • nur bedingt zulässig: reduzierte Breite von 1.00 bis 1.20 m für Korridore mit seitlichen Abgängen (Ziff. 9.3.2, Korrigenda C3)

Sollte ein Korridor die nutzbare Mindestbreite von 1.20 m unterschreiten, müssen seitlich angeordnete Türen und Durchgänge diese Massunterschreitung gemäss folgender Formel kompensieren (Ziff. 9.3.2):

nutzbare Tür- oder Durchgangsbreite x + Korridorbreite y  ≥  2.0 m

Schwellen und Absätze

Türen und Durchgänge

  • sind vorzugsweise ohne Absätze auszubilden.
  • ein einseitiger Absatz von max. 25 mm oder eine flachgewölbte Deckschiene wäre zulässig. (Ziff. 9.2.2)

Ausgänge zu Balkonen, Terrassen und Aussensitzplätzen

  • sind ebenfalls vorzugsweise ohne Absätze auszubilden (Auslegungen SIA 500:2009, A24).
  • aufgrund von unausweichlich konstruktiven Gründen sind hier Schwellen bis zu 25 mm Höhe über dem Innen- und Aussenboden zulässig. Ein höherer Absatz als 25 mm ist im Aussenbereich unter der Voraussetzung zulässig, dass der Boden im Aussenraum und zeitgleich die erforderliche Geländerhöhe gemäss Norm SIA 358 «Geländer und Brüstungen» angepasst werden kann (Ziff. 10.1.3 und Auslegung SIA 500, 2018, A24).
  • ein tieferer Innenboden ist nicht zulässig, da eine nachträgliche Anpassung mit dem vorgeschrieben geringen baulichen Aufwand nicht realisierbar wäre und Rampen im Innenraum nicht zulässig sind (Auslegungen zur SIA 500, 2018, A24).

Ausführungsbeispiele sind in unserem Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» dargestellt.

Um die Forderung der SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nach maximaler Schwellenhöhe von 25 mm und der Norm SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten» nach mindestens 6 cm Schwellenhöhe für Stauwasser zu erfüllen, sind befahrbare Gitterroste oder Ablaufrinnen eine bewährte Lösung. In der Norm SIA 271 wird in Ziffer 6 «Schwellenanschlüsse unter 60 mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht» beschrieben, mit welchen Massnahmen diese Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllt werden kann (Auslegungen zur Norm SIA 500, 2018, A03).

Mehr Details finden Sie im Referat Schwellen und SIA 500.

Türbedienung

  • Drehflügeltüren zu Toilettenräumen sind vorzugsweise nach aussen öffnend auszubilden (Ziff. 10.2.4). Im Bedarfsfall sollten sie mindestens umgebandet werden können.
  • Schiebetüren sind zulässig, aber nicht empfohlen, da sie für einige Menschen mit Mobilitätsbehinderung schwierig zu bedienen sind.
  • der Öffnungswiderstand sollte möglichst gering gehalten werden. Wenn Türen mit Türschliesser ausgestattet sind, sollten sie mit einer Kraft nicht grösser als 30 N und mit einer Geschwindigkeit von ca. 1°/s (In-Bewegung-Setzen und Aufrechterhaltung der Flügelbewegung) bedienbar sein. Das Einrasten der Schlossfalle beim Schliessen der Türe kann momentan mit grösserer Kraft geschehen (Ziff. 3.3.4.2).
  • Türdrücker und Türgriffe müssen gut umgreifbar sein. Türdrücker sind für die meisten Menschen am einfachsten zu bedienen. Knäufe oder Muschelgriffe sind ungeeignet.
  • Anordnung der Türdrücker gemäss Regelung der Bedienelemente (Ziff. 9.6.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A22):
    – Höhe: 0.80 m bis 1.10 m über Boden,
    max. 0.25 m von der Wand zurückversetzt.

    Türdrücker sollten nicht in Raumecken platziert werden, da sie dort von einem Rollstuhl aus nicht erreichbar sind.

Freiflächen vor Türen

  • Türbedienungbei einer nicht automatisierten Türe innerhalb der Erschliessung bis zu Wohnung, inkl. der Wohnungseingangstür und Verbindungstür zur Parkierungsanlage, ist eine freie Fläche neben dem Türgriff auf der Seite des Schwenkbereichs erforderlich. Dies empfiehlt sich auch für die Türen innerhalb der Wohnung.
    Diese Fläche muss eine Breite x von vorzugsweise mind. 0.60 m aufweisen. Wird der Türflügel 90° geöffnet, muss eine freie Länge y von mind. 0.60 m vorhanden sein, so dass die Summe von x und y mind. 1.20 m beträgt (Ziff. 9.2.3, Korrigenda C3).

       freie Fläche vor und neben Türen  x + y = mind. 1.20 m

    Die Reduktion von x bis auf 0.20 m ist zulässig, solange die Formel x + y  = mind. 1.20 m eingehalten wird.

    Im Sinne einer umfassenden Hindernisfreiheit sollte dies nur im Fall eines Umbaus oder einer Instandsetzung zur Anwendung kommen. Die Reduktion der Fläche neben einer manuell bedienten Türe erschwert deren Bedienbarkeit für Menschen mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Rollstuhl enorm.

  • steht eine Türe neben einem Treppenabgang oder einer anderen Absturzgefahr, muss der Abstand zwischen der Türleibung und dem Ausstiegstritt mind. 0.60 m betragen (Ziff. 9.2.4, Korrigenda C3).

Tür-Treppen / Escalier-porte 1Tür-Treppen / porte-marches 2

 

 

 

 

 

 

 

Stand 11.11.2022