Visuelle Kontraste sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Sehen. Die Einhaltung der Mindestkontrastwerte haben für Menschen mit Sehbehinderung eine herausragende Bedeutung.

Gute Kontraste ermöglichen ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalistaionen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich.

In der der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente im Verkehrsraum festgelegt. Für Beschriftungen und Sicherheitselemente gelten Höhere Anforderungen als für Orientierungselemente.

Als Definition des Kontrastes verwendet die Norm den Michelson-Kontrast Cm. Zusätzlich wird der Hellbezugswert Y (CIE Y-Wert, oder Reflexionsgrad) der helleren Fläche so festgelegt, dass die hellere Fläche eine für die visuelle Aufgabe angemessene Leuchtdichte erreicht. Es gelten die folgenden Anforderungen (Anh. Ziff. 13.5)

  • Für Beschriftungen ist ein Michelson-Kontrast Cm ≥ 0.7 und ein Hellbezugswert Y ≥ 60 erforderlich.
  • Für Markierungen mit Warnfunktion (Treppenmarkierung, Markierung von Hindernissen wie Pfosten, Poller, Glasflächen) Cm ≥ 0.6 und Y ≥ 60
  • Für Markierungen mit Führungsfunktion (farbige Gestaltung von Oberflächen) Cm ≥ 0.3 und Y ≥ 40
  • Für bauliche Führungselemente (Wegbegrenzungen, Trennelemente,…) Cm ≥ 0.3 – ohne Anforderung an den Mindestreflexionsgrad

Der Michelson-Kontrast wird anhand der Leuchtdichten oder der Hellbezugswerte wie folgt bestimmt:

Für die Bestimmung des Kontrastes wird der Hellbezugswert anhand von Messungen und Vergleichsmethoden festgelegt. Für Farben (z.B. RAL Verkehrsfarben) sind die Hellbezugswerte in den Farbtabellen angegeben.

Bei der Fachstelle kann eine praktische Grauwertkarte bezogen werden, welche eine annäherungsweise Bestimmung der Hellbezugswerte bestehender Materialien und Oberflächen ermöglicht.

Foto der Graukarte auf Bodenplatten

Die Richtlinie zur Planung und Bestimmung visueller Kontraste erläutert die verschiedenen Einflüsse auf das Kontrastsehen und die Instrumente, welche für die Planung und Bestimmung visueller Kontraste zur Verfügung stehen. Sie illustriert anhand von Anwendungsbeispielen Lösungen aus der Praxis, z.B. für die Markierung von Glasflächen und Treppen, die Wegführung, Beschriftungen und Bedienungselemente.

 

Stand 15.07.2017