Mindestens ein Schlafraum muss ausreichend dimensioniert sein, um ihn rollstuhlgerecht einzurichten. Nutzungsneutral konzipierte Zimmer ermöglichen es, Wohn-, Schlaf-, oder Arbeitszimmer bei Bedarf zu tauschen.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt unter Ziffer 10.4 Anforderungen an (Schlaf-)Zimmer. Für Wohnzimmer oder andere Wohnräume finden sich keine spezifischen Mindestanforderungen. Es gelten hier wie für alle Räume innerhalb der Wohnung die allgemeinen Anforderungen an Nutzflächen.

Allgemeine Anforderungen

  • Nutzflächen horizontal, stufen- und absatzlos (Ziffer 10.1.1)
  • Rampen im Wohnungsinneren nicht zulässig (Ziff. 10.1.3, Auslegungen der SIA 500:2009, A24).
  • Türen und offene Durchgänge mit einer Länge bis max. 0.60 m:
    – nutzbare Breite: mind. 0.80 m (Ziff. 10.1.1, 9.2.1);
    Bemerkung: Geöffnete Türflügel, die in den nutzbaren Durchgang ragen, reduzieren die nutzbare Breite.
    – vorzugsweise ohne Absätze ausbilden. Ein einseitiger Absatz von max. 25 mm oder eine flachgewölbte Deckschiene wäre zulässig. (Ziff. 9.2.2)

Zimmergrösse

  • Es braucht ein Schlafzimmer mit einer Fläche von 14 m2 mit einer minimalen Breite von 3.0 m (Ziff. 10.4, Auslegungen der SIA 500:2009, A26). Ein Raum mit einer solchen Fläche hat eine hohe Nutzungsneutralität und Flexibilität. Erfüllen mehrere Zimmer diese Anforderung, erhöht dies die Nutzungsflexibilität.
  • Eingangsnischen bei der Zimmertüre werden nicht an die Zimmerfläche angerechnet.
  • Die Minimalfläche von 14.0 m2 muss in einer zusammenhängenden, viereckigen Flächen enthalten sein, keine Summe verwinkelter Flächen (Auslegungen der SIA 500:2009, A25).
  • In Wohnungen ohne abschliessbare Räume muss eine als Schlafbereich geeignete Fläche von 14 m2 oder mehr vorhanden sein (Auslegungen der SIA 500:2009, A26).

Abb.: Auslegung zur Norm SIA 500:2009, A25. Die Minimalfläche von 14 m2 muss grundsätzlich in einer viereckigen Fläche mit einer Minimalbreite von 3.0 m enthalten sein. Abweichungen davon müssen gemäss Norm SIA 500, Ziffer 0.2, begründet werden können.

 

 

Empfehlungen

  • Empfehlenswert ist eine rechteckige Zimmerfläche von 3.00 m x 4.00 m. Diese ermöglicht, ein Doppelbett so aufzustellen, dass auf der einen Bettseite eine mind. 1.40 m breite Manövrierfläche, auf der anderen und am Fussende eine Durchgangsbreite von mind. 0.80 m vorhanden ist.
  • Vorteilhaft sind wenigstens zwei Zimmer mit mind. 14 m2, um eine austauschbare Zimmernutzung zu ermöglichen (Nutzungsneutralität).
  • Flexible Zwischenwände (ohne Installationen) erleichtern eine Erweiterung oder Neuunterteilung von Zimmern und können eine sinnvolle Anpassungsmassnahme sein.
  • Weitere, kleinere Zimmer sollen eine Fläche von mind. 12 m2 und eine Breite von mind. 3.00 m aufweisen. Damit lassen sie sich vielseitig nutzen und können als Schlafzimmer eingerichtet werden.
  • Die Raumproportionen sind so zu wählen, dass ausserhalb der rechteckigen Fläche für das Bett weitere Möbel, z.B. ein Kleiderschrank, aufgestellt werden können.
  • Fenster- und Storenbedienung sind gut zugänglich und nicht in Raumecken anzuordnen.
  • Lichtschalter und Steckdosen sind vorzugsweise mit einem Abstand von mind. 0.70 m zu Raumecken angeordnet und nicht in Nischen platziert.

 

Schlafzimmer mit 14qm Fläche und nicht anrechenbarer Nische

 

Abb.: Minimaler Grundriss eines länglichen Raums mit mind. 14 m2 Fläche und den erforderlichen Durchgangsbreiten und Manövrierflächen. Die Nische (grau punktiert) wird nicht an die Mindestfläche angerechnet.

 

 

Schlafzimmer mit 14qm Fläche

 

Abb.: Minimaler Grundriss eines eher quadratischen Raums mit mind. 14 m2 Fläche und den erforderlichen Durchgangsbreiten und Manövrierflächen. Ein Kleiderschrank gegenüber dem Bett ist möglich.

 

 

Nicht rechtwinklige Zimmer

  • Innerhalb der Mindestfläche von 14 m2 muss ein Rechteck von 3.00 m x 4.00 m einbeschrieben werden können, damit die Manövrierflächen ≥ 0.80 m und Durchgangsbreiten rund um ein Doppelbett gewährleistet sind.

Nicht rechtwinkliges Zimmer

Zimmer unter Dachschräge

  • Bei Zimmern unter Dachschrägen werden Bereiche mit Raumhöhen von weniger als 1.50 m nicht an die Mindestfläche von 14 m2 angerechnet. Damit ist sichergestellt, dass die erforderlichen Manövrierflächen mit dem Rollstuhl befahrbar sind und Hilfspersonen in den relevanten Bereichen aufrecht stehen können.

Lösungsansätze im Bestand

  • Erfüllt kein Zimmer die nötigen Anforderungen, soll wenn immer möglich durch Verschieben oder Entfernen einer Wand bei mindestens einem Zimmer die Breite von 3.00 m und die Fläche von 14 m2 geschaffen werden.
  • Türen mit 0.75 cm Breite und weniger sind zu verbreitern, damit der Zugang mit Rollstuhl gewährleistet ist. Bei Korridoren mit weniger als 1.20 m Breite kann es notwendig sein, die nutzbare Türbreite auf mehr als 0.80 m zu vergrössern.

Korridorbreite bei seitlich abgehender Tür

  • Wird die Verdunkelung nicht automatisiert, sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um dies nachzurüsten.

 

Lösungsansätze für Bestandsbauten und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».

 

Stand 18.07.2023