Um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, sind alle Räume innerhalb der Wohnung stufen- und absatzlos mit ausreichenden Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen zu planen.

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» werden unter Ziffer 10.4 eindeutige Anforderungen für (Schlaf-)Zimmer genannt. Explizit für Wohnzimmer oder andere Wohnräume finden sich keine spezifischen Mindestanforderungen. Es gelten hier wie für alle Räume innerhalb der Wohnung die allgemeinen Anforderungen an Nutzflächen (Ziffer 10.1.1); diese besagen, dass Räume (Nutzflächen) horizontal, stufen- und absatzlos sein müssen und minimale Tür-, Durchgangs- und Korridorbreiten benötigen. Rampen sind zur Niveauüberwindung im Wohnungsinneren nicht zulässig (Ziff. 10.1.3 und Auslegungen der SIA 500:2009, A24).

Allgemeine Anforderungen

  • Türen und offenen Durchgängen mit einer Länge bis max. 0.60 m:
    – Nutzbare Breite: min. 0.80 m (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3 / 9.2.1);
    Bemerkung: Geöffnete Türflügel, die in den nutzbaren Durchgang ragen, reduzieren die nutzbare Breite.
    – vorzugsweise ohne Absätze ausbilden;
 ein einseitiger Absatz von max. 25 mm oder eine flachgewölbte Deckschienen wäre zulässig. (Ziff. 9.2.2)
  • Geraden Durchgängen ohne Abzweige: Nutzbare Breite min. 1.0 m (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3)
  • Korridore: Nutzbare Breite min. 1.20 (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3 / 9.3.1)
  • Balkons: weitere Informationen im Beitrag «Balkons und Terrassen in Wohnbauten»

Zimmer

Beispielhafte Anordnungen

 

Beispielhafte Anordnung

Empfehlung

  • Flexible Zwischenwände erleichtern eine Erweiterung oder Neuunterteilung von Zimmern und können eine sinnvolle Anpassungsmassnahme sein.
  • Vorteilhaft sind wenigstens zwei Zimmer mit min. 14 m2, um eine austauschbare Zimmernutzung zu ermöglichen (Nutzungsneutralität).

Beispielhafte Anordnungen

 

 

Weitergehende Erläuterungen und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».

 

Stand 26.07.2019