
Die SIA Norm 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt die Anforderungen an die Böden bei der Erschliessung bis zu den Wohnungen in Ziffer 9.1.1. und nennt die generell zu Grunde liegenden Anforderungen an Böden im Anhang B. Sie unterteilt die «Eignung der Bodenbelägen im Neuzustand» in drei Kriterien:
- Begehbarkeit
- Befahrbarkeit
- Gleitsicherheit
Je nach Einsatzort, Gebrauch, Abnutzung und Pflege können sich die Eigenschaften von Bodenbelägen verändern und lokal sehr unterscheiden; auch Verschmutzung und Witterung beeinflussen Qualität und Eigenschaft (Anhang B.3 und Tabelle 7). Bei der Beurteilung von Belägen sind diese Aspekte mit einzubeziehen.
Jede Beeinträchtigung bringt eine spezifische Anforderung an Böden und Oberflächen mit sich, darum sollte auf folgende Ausführung von Böden geachtet werden:
– für Rollstuhlfahrer oder Person mit Gehhilfe: hinreichend harte Oberflächen mit geringem Rollwiderstand, welche geringe Erschütterungen verursachen (Anh. B.1)
– für Gehbehinderte: gleitsichere Oberflächen, ohne Stolperstellen, mit hinreichender Trittsicherheit (Anh. B.1)
– für Sehbehinderte: kontrastreiche Oberflächen ohne Blendungen oder Reflexionen (Anh. D.1.5)
– für blinde Personen: Oberflächen mit unterschiedlich spürbaren Strukturen gemäss Ziff. 4.2
Böden und Beläge im Aussenraum
- Bodenflächen müssen generell eben und ohne Absätze oder einzelne Stufe sein (Ziff. 9.1.1).
- Falls ein Entwässerungsgefälle vorhanden ist, sollte dieses vorzugsweise längs zur hauptsächlichen Fortbewegungsrichtung gelegt werden. Verläuft es quer zur hauptsächlichen Fortbewegungsrichtung, sollte sein Gefälle nicht mehr als 2% vorweisen (sinngemäss Ziff. 3.2.3).
- Ist das Gefälle grösser als 2%, muss der Boden die Anforderungen einer Rampe erfüllen (Ziff. 9.4).
- Wenn Spalten im Boden vorhanden sind, sollten sie nicht breiter als 10 mm sein. Ist die Fugenbreite grösser, muss diese vollflächig, eben und dauerhaft ausgefugt werden (Anhang B.2 und Ziff. 3.2.7). Spalten und Fugen steigern den Roll- und Gleitwiderstand. Dieser Effekt ist vom Fugenanteil im Bodenbelag und der Fugenbreite und – tiefe abhängig (Anhang B.2).
- Die Bodenbeläge von rollstuhlgerechten Parkplätzen müssen eben, befahrbar, gleitsicher sein und Entwässerungsgefälle ≤ 2% haben. Sie müssen «gut geeignet» gemäss Tabelle 7 im Anhang B sein (Ziff. 9.7.1).
Empfehlungen
- Entwässerungsgefälle in der äusseren Erschliessung ≤ 2%
- Eignung von Bodenbelägen gemäss Anhang B, Tabelle 7:
– besonders geeignet: Asphalt- und sauber verlegte Verbundstein- und Plattenbeläge mit schmalen Fugen
– wenig geeignet: grobe Waschbeton- und gewalzte Mergelbeläge
– ungeeignet: Kiesbeläge, Rasengittersteine und Plattenbeläge mit breiten Fugen
Böden und Beläge im Gebäude
- Alle Böden von der Eingangstüre bis zu den Wohnungstüren müssen absatz- und stufenlos, begehbar, befahrbar und gleitsicher sein (Ziff. 9.1.1, Korrigenda C3 und Anhang B).
- Innere Rampen zur Überwindung von Niveauunterschieden sind nur bei Umbau oder Renovation oder als Verbindung zwischen Parkierungsanlagen und Treppenhaus bzw. Aufzug zulässig (Ziff. 9.1.2). Siehe Beitrag «Rampen im Wohnungsbau».
- In der Wohnung muss der Boden horizontal und absatz- und stufenlos sein (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3)
- Die Böden der Abstellräume und der Waschküchen, die ausserhalb der Wohnung zur Verfügung stehen, müssen begehbar, befahrbar und gleitsicher sein (Ziff. 10.5.1 und Anhang B).
- Duschen sind vorzugsweise bodeneben und schwellenlos auszuführen (Ziff. 10.2.5).
- Die Bodenbeläge von rollstuhlgerechten Parkplätzen müssen eben, befahrbar, gleitsicher sein und Entwässerungsgefälle ≤ 2% haben. Sie müssen «gut geeignet» sein gemäss Tabelle 7 im Anhang B (Ziff. 9.7.1).
Empfehlung der Fachstelle und
der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
- Hauseingang ohne Schmutzschleuse bzw. offener Laubengang: auch im nassen Zustand rutschsicher, mindestens GS2/R11
- Hauseingang mit Schmutzschleuse bzw. geschlossener Laubengang: Gleitsicherheitsfaktor GS1/R10
- Küche: Rutschfestigkeit der Klasse GS1/R10
- Bad: Rutschfestigkeit der Klasse GB1/A
- Duschbereich: rutschsichere Beschichtung oder rutschsichere Fliesen der Klasse GB2/B; nicht ganzer Boden im Gefälle
Detaillierte Informationen zum Thema «Rutschhemmung von Böden» finden Sie in der bfu-Fachdokumentation.
Stand 02.12.2022