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Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,

Natursteinpflästerung

Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen

Sicherheitselemente

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm

Taktiler Kontrast von Belägen

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang, nennt in Ziffer 12.3 einige Beispiele von Oberflächen welche sich für Führungselemente wie Belagswechsel oder Belagsbänder eignen indem sie beim Überstreichen mit dem weissen Stock durch ihre Rauheit bzw. ihre Oberflächenstruktur eine Vibrationen und

Eignung von Bodenbelägen im Verkehrsraum

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreire Verkehrsraum» definiert im Anhang, Ziff. 12.1, Tabelle 2, welche Beläge für Hauptwege und welche für übrige Gehflächen geeignet sind. Für Hautpwege geeignete Beläge Bituminöse Deckschicht Gussaspahlt, ausgenommen bei starkem Gefälle aufgrund der Wellenbildung Obeflächenbehandlung

Beläge

Auf Fussgängerflächen sind geeignete Beläge einzusetzen, welche ein sicheres Gehen und eine gute Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln mit Rädern gewährleisten. Der Einsatz verschiedener Beläge mit unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit ermöglicht es, diese als Orientierungshilfe einzusetzen. Die Wahl des Belags entscheidet auch darüber, ob taktil-visuelle Markierungen eingesetzt werden

Führungselemente

Als Führungselemente bezeichnet die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» bestimmte gestalterische oder wasserführende Elemente welche unter Einhaltung gezielter Vorgaben und Dimensionierungen eine Qualität aufweisen, die es Menschen mit Sehbehinderung ermöglicht, sie als Führungshilfe auf weiträumigen Fussgängerflächen zu nutzen. Bauliche

Wegführung

Als Grundsatz gilt nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», dass die Wegführung, auch innerhalb weiträumiger Fussgängerflächen (z.B. Fussgängerzonen, Plätze), eindeutig erkennbar und ertastbar sein muss. Wegverbindungen sind dabei möglichst geradlinig zu führen (Ziff. 18.1).   Zur Wegführung sind nach Möglichkeit

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