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Zugang zum Spielelement und Fallschutz

Zugang zu den Spielelementen Der Zugang zu den Spielelementen ist der Übergang von Haupt- und Nebenwegnetz zu den individuellen Spielelementen. Die konkreten Anforderungen sind auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Nutzergruppe des Spielelements anzupassen. Ist ein Spielelement für eine Nutzergruppen

Spielelemente und Infrastruktur

Spielelemente Die Auswahl von flexibel nutzbaren Spielelementen macht den Spielplatz für eine breite Nutzergruppe attraktiv, da sie einer Vielzahl von Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht werden können. In Kombination mit hindernisfreien Infrastrukturen wie Toilettenanlagen, Wasserspendern und Feuerstellen machen sie die Nutzung

Spielplätze für alle

Spielen fördert die körperliche sowie psychische Gesundheit und das Wohlbefinden. Im Spiel können Kinder ihre Kompetenzen und ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und Ihre Grenzen erkunden. Jede und jeder einzelne soll mitspielen, sich am sozialen Austausch beteiligen, Erfahrungen sammeln und lernen können.

Erschliessung und Spielplatzwegnetz

Erschliessung Spielplätze sind gemäss den Grundsätzen der VSS Norm SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», hindernisfrei zu erschliessen. Idealerweise sind sie an ein gut ausgebautes und zusammenhängendes Fuss- und Radwegnetz angebunden und mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Sind in der

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,

Bauten und Anlagen für Freizeit, Sport und Erholung

Nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gelten Freizeit-, Sport- und Grünanlagen als öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, welche dem Publikum offenstehen. Dazu zählen insbesondere Mehrzweckhallen, Sporthallen, Stadien/ Sportplätze, Tennishallen, Leichtathletikanlagen/ Hallenbäder, Freibäder, Badestrände, Saunen, Wellness- und Fitnessanlagen/ Spielplätze, Minigolf- und

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen

Sicherheitselemente

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm

Spielplätze für alle

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle hat die Stiftung Denk an mich 2013 den Leitfaden herausgegeben. Fachlich begleitet wurde die Erarbeitung im Bezug auf die baulichen Anforderungen durch die Fachstelle. Der Leitfaden befasst sich mit den baulichen Anforderungen in Bezug auf: Anbindung

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