Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund und Kantone die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Revision des BehiG wird die Chance verpasst, gravierende Lücken im Regelwerk zu schliessen. Die Fachstelle zeigt in ihrer Stellungnahme welche Massnahmen dringend nötig wären.

zum Beitrag Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG

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