Aussenanlage zwischen Wohngebäuden
Altersgerechte Wohnbauten haben zum Ziel, dass Bewohnerinnen und Bewohner möglichst lange und umfassend selbständig und sicher leben können. Was die baulichen Gegebenheiten dazu beitragen, wird häufig unterschätzt.

Altersgerechte Wohnbauten zählen zu den Bauten mit erhöhten Anforderungen. Die in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» für Wohnbauten geregelten Anforderungen sind daher nicht hinreichend. Altersgerechte Wohnbauten müssen ihrem spezifischen Zweck genügen (Ziff. 0.1.5).

Diese erhöhten Anforderungen sind bei all jenen Wohnbauten von Anfang an umzusetzen, bei denen damit gerechnet wird, dass sie hauptsächlich von älteren Menschen bewohnt werden. Dies gilt für alle Projekte, bei denen Alterswohnungen oder generationenübergreifende Wohnformen geplant sind.

Ziel ist eine bauliche Umwelt, welche die Sicherheit und Selbständigkeit älterer Menschen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie auch ihre Menschenwürde optimal unterstützt und so dazu beiträgt, auch im höheren Alter und bei körperlichen Einschränkungen ein möglichst autonomes und erfülltes Leben zu führen.

Integration statt Sonderlösung

Bei altersgerechten Bauten ist das «hindernisfreie» Bauen um folgende Aspekten zu ergänzen:

  • Psychologische Aspekte (Selbstbestimmung bei der Alltagsgestaltung und der Wohnungswahl)
  • Soziologische Aspekte (Generationendurchmischung, freie Besuchsmöglichkeit)
  • Wohnungspolitische Aspekte (bessere Verfügbarkeit passender Wohnungen bei Wohnungsmangel)
  • Privatwirtschaftliche Aspekte (umfassendes Spektrum möglicher Mieter oder Käufer für das Wohnhaus; Flexibilität für zukünftige Nachfrageentwicklungen)
  • Volkswirtschaftliche Aspekte (Unfallverhütung, verzögerter/verminderter Pflegebedarf)

Eine altersgerechte Konzeption impliziert attraktivere Wohnungen mit hoher Flexibilität, Komfort und Unfallsicherheit, die nicht nur den Bedürfnissen von älteren Menschen, sondern auch von Familien mit Kleinkindern entgegenkommen.

Die Gesellschaft profitiert von einer besseren Integration der älteren Menschen, die Volkswirtschaft von tendenziell weniger Kosten für den Bau und Unterhalt von Heimen sowie weniger Rehabilitations- und Heilungskosten.

Grundprinzipien

Alle massgebenden Grundelemente für die Planung berücksichtigen die Bedürfnisse älterer Personen betreffend Orientierung, Kontrast, BeleuchtungRaumakustik, Dimension und Qualität der Bewegungsflächen, Ergonomie und Bedienbarkeit aller Bedienelemente nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (Gegensprechanlage, Küchengeräte, Aufzug usw.). 

  • Die Lage und das Umfeld eines altersgerechten Wohnbaus ist wichtiger Bestandteil der Selbständigkeit und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und somit eines nachhaltigen Konzeptes.
  • Die Aussenräume müssen hindernisfrei und abwechslungsreich sein. Eine einfache, übersichtliche Struktur mit markanten architektonischen Orientierungspunkten (z.B. Innenhof mit differenzierter Bepflanzung und Möblierung) sind hilfreich.
  • Bewohner, aber auch ortsfremde Besucher müssen den Zugang leicht auffinden und die Klingel und Gegensprechanlage auch aus einem Rollstuhl erreichen oder mit einer Sehbehinderung oder Hörbehinderung bedienen können.
  • Abstellfläche für Strassenrollstühle und Scooter im Eingangsbereich (separater Raum oder vergrösserte Eingangszone). Entsprechende Zone sowohl von aussen wie vom Eingangsbereich her schwellenlos zugänglich. Notwendige Fläche in Absprache mit späteren Betreibern bestimmen. Gut erreichbare Steckdosen für Ladegeräte.
  • Das Treppenhaus muss immer optimal ausgestaltet werden, auch wenn im Gebäude ein Aufzug vorhanden ist. Für viele ältere Menschen bedeutet die Treppe eine Chance, Ausdauer, Koordination und Geschicklichkeit zu trainieren.
  • Der Aufzug ermöglicht gehbehinderten Menschen das sichere Erreichen von oberen Stockwerken und Keller. Ein breiter Aufzug, der das Wenden erlaubt, oder ein Aufzug mit Durchfahrt erleichtert Bewohnern mit Rollator das Verlassen des Aufzugs. (Vielen älteren Menschen ist es nicht möglich, sich mit Rollator rückwärts zubewegen.) Bei grösseren Gebäuden empfiehlt sich der Einsatz von zwei Aufzügen.
  • Zirkulationsflächen, z.B. der Korridor als wichtigste Bewegungszone in der Wohnung, müssen grosszügig bemessen sein, damit sie mit Gehstützen, Rollator und Rollstuhl gut benutzt und alle angrenzenden Räume problemlos erreicht werden können.
  • In der Wohnung erlauben nutzungsneutrale Räume flexible Wohnmodelle über die gesamte Lebensdauer eines Bewohners.
  • Balkone/Terrassen müssen sicher und bequem benutzt werden können. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausführung der Balkontürschwelle (innen und aussen nicht höher als 2.5 cm). Der private Aussenraum einer Wohnung ist für ältere Menschen von besonderer Bedeutung, insbesondere wenn sie nicht mehr so mobil sind. Es ist der Ort, an dem sie ohne fremde Hilfe und grössere Anstrengung Sonne und frische Luft geniessen, das öffentliche Leben beobachten oder etwas anpflanzen können.
  • Die Küche ist von zentraler Bedeutung für die Selbständigkeit. Hier ist eine vorausschauende Planung der fest installierten Elemente unabdingbar (mind. 6  vollwertige Elemente). Ältere Menschen sind darauf angewiesen, ihre Kräfte ökonomisch einzusetzen, und verfügen oft nur über einen eingeschränkten Aktionsradius. Eine dem Arbeitsablauf angepasste Anordnung der Küchenelemente, kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit und Bedienbarkeit sind grundlegend (Zusammenhängende Formen, d.h. Einfronten- oder L-Küchen); Ergonomie muss gross geschrieben werden.
    Konventionelle Drehschalter, mit grosser, kontrastreicher Schrift bezeichnet, ermöglichen das Ablesen und Ertasten der eingestellten Heizleistung eines Kochfeldes. Bei modernen, ins Kochfeld integrierten Bedienungsfeldern kann weder die Lage des Bedienungsfeldes noch die eingestellte Leistung ertastet werden, was die Bedienung für blinde Menschen verunmöglicht.
  • Für den Sanitärbereich gelten spezifische Ansprüche an Intimität, Sicherheit und Erhalt der Selbständigkeit. Stichworte sind Schwellenlosigkeit, Gleitsicherheit, Steh- und Aufstehhilfe (Haltestangen) und eine durchdachte Beleuchtungsplanung. Wenige Zentimeter bei der WC-Sitzhöhe oder ein fehlender oder falsch montierter Haltegriff können über die Selbständigkeit bei der Körperpflege entscheiden. Eine ausreichende Beleuchtung erhöht nicht nur die Sicherheit, sie erleichtert auch die Körperpflege und unterstützt die im Alter zunehmend wichtige Kontrolle der Haut auf Veränderungen und Druckstellen.
  • Wohnungsinterne Nebenräume wie eine Vorratskammer oder ein Réduit sind für ältere Menschen besonders nützlich, weil dort Vorräte, Artikel des täglichen Gebrauchs oder Hilfsmittel, z.B. ein Rollstuhl oder Rollator, aufbewahrt werden können und so anstrengende Wege in den Keller entfallen.
  • Die Waschküche kann neben ihrer eigentlichen Funktion auch ein Treffpunkt im Haus sein und sollte entsprechend platziert und gestaltet werden. Der Raum muss von den Wohnungen her hindernisfrei erreichbar sein. Sämtliche Geräte und Schalter sind so zu platzieren, dass sie auch aus einem Rollstuhl gut bedienbar sind. Dies gilt auch für den Fall, dass zusätzlich Anschlüsse für eine Waschmaschine in den einzelnen Wohnungen vorgesehen sind.
  • Keller und Abstellräume müssen von allen Bewohnerinnen und Bewohnern selbständig und sicher erreicht und benutzt werden können. Besonders bei Kleinwohnungen ohne wohnungsinterne Nebenräume müssen sie grosszügig bemessen und trocken sein.
  • Gemeinschaftsbereiche (z.B. Aufenthalts- oder Bastelraum, Bibliothek oder Wellnessbereich) können ein Haus aufwerten. Sie sind nicht zwingend nötig, unterstützen jedoch die Sozialkontakte im Haus und die soziale Aktivität der Bewohner. Damit sie auch benutzt werden, müssen sie einladend sein und zentral liegen.
  • Mobilität ist auch im Alter von grosser Bedeutung. Dazu gehört der Transport im eigenen oder fremden Auto. Parkplätze müssen so angelegt sein, dass sie über kurze Wege hindernisfrei erreichbar sind und auch von Menschen benutzt werden können, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Dies gilt sowohl für Bewohner- wie Besucherparkplätze.
  • Der Garten eines Wohngebäudes ist neben einer allfälligen privaten Aussenfläche (Balkon, Terrasse) der nächste und am besten zu erreichende Aussenraum. Er ist deshalb vor allem für wenig mobile ältere Menschen von grosser Bedeutung. Wichtig sind hier optimale Benutzbarkeit der Wege, Sitzgelegenheiten an ruhigen und belebten Zonen, eine ausreichend, blendfreie und gleichmässige Beleuchtung der wichtigsten Verbindungswege, wind- und sonnengeschützte Ruhebereiche und Sicherheit.

Eine umfängliche Beschreibung altersgerechter Wohnbauten bieten die Planungsrichtlinien «Altersgerechte Wohnbauten». Bei der Verwendung der Planungsrichtlinien (Ausgabe 2014) haben sich Präzisierungen als notwendig erwiesen. Diese sind in einem separaten Dokument erklärt.

Anpassbarkeit bei altersgerechten Wohnungen

Altersgerechte Wohnungen sollten möglichst von Beginn an, mit Hilfsmitteln ausgestattet werden, deren Gebrauch von hohem Nutzen ist, deren Notwendigkeit hochwahrscheinlich sein wird, für die der Nutzer aber keine finanzielle Unterstützung erwarten kann. Für Haltegriffe und deren Montage in Sanitär räumen genehmigt beispielsweise die IV keine Gelder.

Mit Bundeshilfe geförderte, altersgerecht gestaltete Wohnbauten

Im Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist folgendes festgelegt: «Für mit Bundeshilfe geförderte, altersgerecht geplante Wohnbauten gelten die Anforderungen gemäss den Kapiteln 9 und 10 der Norm SIA 500, wobei auch die mit „vorzugsweise“ umschriebenen Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen. Mit „bedingt zulässig“ gekennzeichnete Anforderungen sind nicht zulässig.

Alle Wege und Türen sind stufen- und absatzlos auszuführen. Bei Haus-, Wohnungs- und Balkontüren sowie den Türen zur Einstellhalle und zu den Kellerabteilen kann ein einseitiger Absatz von maximal 25 mm toleriert werden, sofern dieser aus konstruktiven Gründen nicht vermieden werden kann.

 

Für weiterführende Informationen zur Betreuung und Pflege in Institutionen empfehlen wir die Webseite CURAVIVA.ch des Branchenverbandes der Dienstleister für Menschen im Alter.

 

Stand 21.09.2022

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      Bauten mit erhöhten Anforderungen: Altersgerechte Wohnungen.