stufenloser Zugang zu öffentlichem Gebäude
Erschliessungswege zwischen der Strasse und dem Haupteingang sowie innerhalb öffentlich zugänglicher Bauten müssen stufenlos zugänglich sein und die erforderlichen Bewegungsflächen aufweisen.

Gemäss der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (Kapitel 3) müssen alle Haupteingänge und die damit verbundenen äusseren und inneren Wege hindernisfrei zugänglich sein. Die Erschliessung ausschliesslich über einen hindernisfreien Nebeneingang ist nur bei einer Renovation oder einem Umbau zulässig (Ziff. 3.1.1), sofern die stufenlose Erschliessung des Haupteingangs nachweislich nicht möglich ist.

Stufen in Erschliessungswegen gelten ebenso wie zu schmale Durchfahrbreiten bei Türen oder Korridoren als absolutes Hindernis. Sie schliessen Menschen mit Behinderung von der Benützung des Gebäudes, eines Raumes oder einer Einrichtung im Gebäude aus. Bei Höhenunterschieden ist eine Lösung mit Rampe oder Aufzug erforderlich um eine stufenlose Erschliessung zu gewährleisten (Ziff. 3.1.2).

In Kapitel 3 gibt die Norm präzise Vorgaben an Bewegungsräume, die für Personen mit Rollstuhl, Rollator oder einem Kinderwagen notwendig sind, um sich hindernisfrei im Gebäude und auf dem Weg zum Gebäude bewegen zu können. Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit des Bodens (Ziff. 3.3), an die minimale Breite von Türen, Fenstertüren, Durchgängen (Ziff. 3.3),  Korridoren und Wegen, sowie die Mindestdimensionen von Bewegungsflächen (Ziff. 3.4).

Erschliessungswege müssen frei von Hindernissen sein (Ziff. 3.4.4). Die Verkehrsflächen sind so zu gestalten und zu begrenzen, dass der Verlauf der Erschliessung für Menschen mit Sehbehinderung mit dem weissen Stock ertastbar ist. Wo bauliche Elemente, wie z.B. Wände, Sockel, Wegbegrenzungen oder Unterschiede in der Belagsstruktur dazu nicht ausreichen, müssen ergänzend taktik-visuelle Markierungen eingesetzt werden (Ziff. 4.2). Beleuchtung und Helligkeitskontraste müssen die Orientierung und Bewegungssicherheit unterstützen (Ziff. 4.1.2, 4.3 et 4.4)

Stand 24.07.2017