Beitragsbild Bodenbelag Wohnungsbau
Böden müssen so ausgeführt werden, dass sich auch Menschen mit motorischen oder Sinneseinschränkungen problem- und gefahrlos fortbewegen können.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt die Anforderungen an Böden für Wohnbauten in Ziffer 9.1.1, 9.7.1 und 10.1.1. Die generell zu Grunde liegenden Anforderungen und Beurteilungskritierien für Beläge nennt sie im Anhang B, Ziff. B.1. Diese basieren auf Erfahrungswerten und praktischen Tests. Welche Bodenbeläge sich für welche Nutzungszwecke eignen, wird im Anhang B, Tabelle 7 festgehalten.

Anforderung an Böden für Wohnbauten

Erschliessung von Wohngebäuden

  • Bodenflächen müssen generell eben und ohne Absätze sein (Ziff. 9.1.1).
  • Beläge in Wohnbauten müssen im Sinne von Anhang B begehbar, befahrbar und gleitsicher sein (Ziff. 9.1.1, Korrigenda C3).
  • Die Freiflächen vor Türen und Durchgängen müssen gefällefrei sein (Ziff. 9.4.3).
  • Die Bodenbeläge von rollstuhlgerechten Parkplätzen müssen eben, befahrbar, gleitsicher und gemäss Tabelle 7 im Anhang B «gut geeignet» sein. Ein Entwässerungsgefälle muss hier ≤ 2% sein (Ziff. 9.7.1).
  • Zum Erlangen einer optimalen Hindernisfreiheit sollten Entwässerungsgefälle vorzugsweise nur längs zur hauptsächlichen Fortbewegungsrichtung gelegt werden. Quer verlaufende Gefälle erfordern beim Gegensteuern mit rollenden Hilfsmitteln viel Kraft und dürfen maximal 2% aufweisen (Ziff. 9.1.5, 3.2.3).

Empfehlungen
Entwässerungsgefälle generell ≤ 2%

Erschliessung im Gebäudeinneren

  • Alle Böden vom Eingang bis zu den Wohnungstüren sowie alle Nutzräume ausserhalb der Wohnung wie beispielsweise. Gemeinschafts-, Abstellräume und Waschküchen sind absatz- und stufenlos, begehbar, befahrbar und gleitsicher auszuführen (Ziff. 9.1.1, Korrigenda C3 und Ziff. 10.5.1).
  • In der Wohnung müssen Nutzflächen horizontal, d.h. gefällefrei, absatz- und stufenlos sein (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3).
  • Eine kontrastreiche und blendfreie Gestaltung ist nicht verlangt, wird jedoch empfohlen (Ziff. 9.1.5).

Kriterien für die Eignung von Bodenbelägen

Die SIA 500 legt drei Beurteilungskriterien für die Eignung von Bodenbelägen fest:

  1. Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern:
    – hinreichend harte Oberflächen
    – geringer Rollwiderstand
    – geringe Erschütterungen verursachend
  2. Begehbarkeit:
    – Oberflächen ohne Stolperstellen
    – hinreichende Trittsicherheit
  3. Gleitsicherheit:
    – Oberflächen, die dem Ausrutschen entgegenwirken
    – Eigenschaften auch im nassen oder verschmutzten Zustand behaltend

Die Norm SIA 500 empfiehlt zudem, die erhöhten Anforderung an Erschliessungsflächen für öffentlich zugänglichen Bauten, die in den Kapiteln 3 Erschliessung und 4 Orientierung genannt werden, auch im Wohnungsbau zu übernehmen. Dort werden zu den genannten drei Kriterien folgende zwei Kriterien beschrieben, die Menschen mit Sehbehinderungen benötigen, um sich sicher bewegen zu können (Ziff. 9.1.5). 

  1. Kontrastreiche Oberflächen ohne Blendungen oder Reflexionen gemäss Anhang D.1.5. unterstützen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen (Ziff. 3.2.5). 
  2. Eine ertastbare Wegführung mit baulichen Elementen (Mauern, Geländer, Handlauf, Sockel, Absätze) und Oberflächen mit unterschiedlich spürbaren Strukturen hilft blinden Menschen bei der Orientierung (Ziff. 4.2.).

Je nach Einsatzort, Gebrauch, Abnutzung und Pflege können sich die Eigenschaften von Bodenbelägen verändern und lokal sehr unterscheiden. Auch Verschmutzung und Witterung beeinflussen Qualität und Eigenschaft (Anhang B.3). Bei der Beurteilung von Belägen sind diese Aspekte mit einzubeziehen. 

Kriterien aus Sicht der Befahrbarkeit und Begehbarkeit

Spalten und Fugen erhöhen den Roll- und Gleitwiderstand und verschlechtern die Befahrbarkeit. Dieser Effekt ist vom Fugenanteil, der Fugenbreite und der Fugentiefe abhängig (Anhang B.2). Für eine optimale Hindernisfreiheit sollten offene Fugen im Bodenbelag nicht breiter als 10 mm sein oder vollflächig und eben ausgefugt werden (Ziff. 3.2.7). Die Fugenfüllung muss dauerhaft sein. Je nach Fugenfüllung sind Wartungspläne erforderlich, um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.

Gleitsicherheit

Die Beurteilung der Gleitsicherheit soll sich zusätzlich an den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) «Bodenbeläge – Anforderungen an die Gleitfestigkeit in öffentlichen und privaten Bereichen mit Rutschgefahr» orientieren (Ziff. B.1).

Demnach gelten folgende Empfehlungen:

  • Hauseingang mit Schmutzschleuse bzw. geschlossener Laubengang:
    Gleitsicherheitsfaktor GS1/R10
  • Hauseingang ohne Schmutzschleuse bzw. offener Laubengang:
    auch im nassen Zustand rutschsicher, mindestens GS2/R11
  • Keller, Trockenräume, Waschküchen: GS1/R10
  • Aussentreppen ungedeckt: GS3/R12
  • Rampen gedeckt bis max. 6 % Steigung: GS2/R11
  • Rampen ungedeckt bis max. 6 % Steigung: GS3/R12
  • Treppenhäuser, Innentreppen: GS1/R10
  • Küche: GS1/R10
  • Bad: Rutschfestigkeit der Klasse GB1/A
  • Duschbereich: rutschsichere Beschichtung oder rutschsichere Fliesen der Klasse GB2/B

Detaillierte Informationen zum Thema «Rutschhemmung von Böden» und eine ausführliche Tabelle über Einsatzorte und deren Bewertungsgruppe finden Sie in der bfu-Fachdokumentation.

Eignung von Bodenbelägen gemäss Anhang B, Tabelle 7:

Beläge für den Aussenraum

  • Am besten geeignet sind bituminöse Beläge, Beton- oder Zementüberzüge, Betonsteine mit gestossenen Fugen, Natur- und Kunststeine geschliffen oder fein strukturierte Waschbetonplatten.
  • Natursteinpflästerungen und wassergebundene Beläge sind für Hauptwege z.B. zum Eingang oder zu Parkieranlagen nicht geeignet. Sie erzeugen Erschütterungen, erschweren die Fortbewegung und das Manövrieren mit Hilfsmitteln.
  • Wassergebundene Beläge sind für Nebenwege und -plätze zulässig, sofern sie gut verdichtet sind und max. 5 mm hoch mit losem Material abgestreut werden.
  • Weitere Materialien für Nebenwege, Spielplätze und Gartenanlagen werden in der Richtlinie «Spielplätze für alle» ausführlich dargelegt. Nicht befahrbar sind Rasengittersteine, ungebundener Kies oder Holzschnitzel.

Beläge für den Innenraum, witterungsgeschützt

  • Geeignet sind bituminöse Beläge, abtaloschierte Beton- oder Zementüberzüge, Plattenbeläge mit geschlossenen oder gestossenen Fugen, rutschhemmende Natur- und Kunststeine, d.h. geschliffen oder fein strukturiert.
  • Ebenfalls geeignet sind Parkett, elastische Hartbeläge und Metall oder Glas. Wichtig ist hier jeweils eine rutschfeste Oberflächenbehandlung.
  • Harte Textilbeläge gelten noch als geeignet, verschlechtern jedoch die Befahrbarkeit. Hier ist auf einen geringen Rollwiderstand zu achten.
  • Weiche Textilbeläge und weiche, elastische Beläge erhöhen die Stolpergefahr und sind nicht befahrbar.

 

Stand 02.05.2023

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen. Themen Fachinformationen: Bodenbeläge.