Mit Urteil vom 7. März 2024 hat das Bundesgericht die Einsprache eines Betroffenen gegen die vorgesehene Gestaltung vom Klosterplatz Einsiedeln – trotz Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und der UNO-Behindertenrechtskonvention – endgültig abgewiesen. Wie zeitgemäss ist es, wenn immer weniger Menschen den Wallfahrts- und unter Denkmalschutz stehenden Ort angesichts des demografischen Wandels besuchen können? Die Schweizer Fachstelle nimmt Stellung.
zum Beitrag Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid