Mit einer neuen VSS Norm werden ergänzend zu den taktilen Signalen an Fussgängerübergängen auch die akustischen Signale geregelt. Neu eingeführt wurde ein akustisches Übergangssignal.



An der Erarbeitung der neuen VSS-Norm 40 836-1 «taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» haben die Schweizer Fachstelle und ihre Fachkommission für sehbehinderten- und blindengerechtes Bauen intensiv mitgewirkt. Ein kleines Forschungsprojekt wurde durchgeführt, um die Führungsfunktion akustischer Signale zu untersuchen, und Erkenntnisse für die Lautstärkeneinstellung zu gewinnen. An zwei Kreuzungen in Bern haben sehbehinderte Personen begleitet von Technikern mit Messinstrumenten die Übergänge begangen. Nach jeder Querung wurden sie zur Erkennbarkeit und Führungsqualität der akustischen Signale befragt. Die Resultate der Befragung wurden anschliessend mit den Messprotokollen und einer simultan erfassten Tonaufnahme abgeglichen und ausgewertet.

Die Norm wurde in Zusammenarbeit mit zwei erfahrenen Ingenieuren und Lichtsignal-Spezialisten des VSS, Nicklaus Bischofberger und Georg Meng erarbeitet. Sie definiert nicht nur die Ausgestaltung und Anwendung der taktilen Signale sondern neu auch von akustischen Signalen. Bisher wurden akustische Signale in der Schweiz nach einer DIN-Norm ausgeführt. Die neue Norm regelt auch differenziert die Einsatzkriterien für akustische Signale und deren Einstellung.

Neu eingeführt wird mit dieser Norm das akustisches Übergangssignal, welches Menschen mit Sehbehinderung das Ende der Grünzeit anzeigt und so lange ertönt, bis das orange Licht erlischt, und die Ampel für die Fussgänger auf Rot schaltet. Bisher hatten akustische Signale nach Ablauf der Grünphase direkt das Signal der Rotphase ausgegeben, was für Personen mit Sehbehinderung zu viel Stress führte. Neu werden die taktilen und die akustischen Zusatzsignale immer parallel zu den optischen Fussgänger-Lichtsignalen angezeigt, so dass Menschen mit Sehbehinderung über dieselben Informationen verfügen wie sehende Passanten.

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