Hebesysteme kommen in bestimmten Situationen für Höhenüberwindung mit einem Rollstuhl zum Einsatz, wenn z.B. der Einbau eines Lifts nicht möglich ist. Das Merkblatt Nr. 27 zeigt auf, welche Systeme sich für welche Anwendungen eignen und legt ein Händlerverzeichnis vor.

Kann die Erschliessung der Bühne in einem Veranstaltungssaal z.B. nicht stufenlos erfolgen, ist der Einsatz einer Hebebühne eine geeignete Massnahme. Im privaten Eigenheim sind Treppenlifte eine Lösung für Menschen mit Gehbehinderung, um nach einem Umfall oder aufgrund altersbedingter Einschränkungen in ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können.

Nicht jede Hebeeinrichtung ist hingegen für jede Anwendung geeignet. Das neu erstellte Merkblatt 027 beschreibt die verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Systeme, ihre Eignung für unterschiedliche Situationen und legt ein Händlerverzeichnis vor.

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