„Anpassbare Wohnungen erstellen und die Anpassungen ausführen sind zwei Arbeitsgänge, die nicht miteinander vermischt werden dürfen. Sie können, – für den Fall, dass Anpassungen überhaupt notwendig werden –, Jahre auseinander liegen. Diese zwei Arbeitsgänge gehen auch von zwei unterschiedlichen Kostenträgern aus.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 16 / 1990 ist als Download verfügbar. Welche Anpassungen die IV aktuell übernimmt, ist den neusten Hilfsmittellisten zu entnehmen.