„Im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin erstellten die Architekten Heinle, Wischer und Partner, Berlin, ein Gutachten über die Sicherheitskonzepte in den Niederlanden, der Schweiz, Schweden und England. Sinn und Zweck dieses Gutachtens war es, aufzuzeigen, ob bereits Sicherheitsbestimmungen bestehen, die den Berlinern Richtlinien vergleichbar sind. Zudem wollte man von den andern Ländern wissen, welche Lösungen für die Rettung Behinderter gefunden und wie diese in baulichen und betrieblichen Maßnahmen umgesetzt wurden.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 19 / 1991 ist als Download verfügbar.