Der Fachartikel erläuterte die gesetzlichen Bestimmungen zum hindernisfreien Bauen, die mit dem BehiG in Kraft getreten sind.

„Am 1. Januar 2004 ist das «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG) sowie die dazugehörende Verordnung BehiV in Kraft getreten. Sie konkretisieren die Bundesverfassung (Art. 8), wonach die Diskriminierung von Menschen wegen einer Behinderung verboten ist.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 39 / 2004 ist als Download verfügbar.

      Themen Publikationen: Gleichstellung / Umsetzung. Publikationsarten: Artikel.