„Dass Rollstuhlgängigkeit auch bei historischen und denkmalgeschützten Objekten möglich ist, zeigt das Beispiel der Luzerner Kapellbrücke. Dank grossem Engagement von Einzelpersonen, Politikerinnen und Politikern, der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen Luzern und der Offenheit der zuständigen Behörden war es möglich einen Treppenlift einzubauen. Personen mit Rollstuhl können nun die historische Brücke besichtigen und die Reuss überqueren.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 24 / 1995 ist als Download verfügbar.