Der Fachartikel berichtete von zwei Beispielen, bei welchen gestalterische und repräsentative Absichten über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gestellt wurden.

„Unter dem Gesichtspunkt «Gestaltungsqualitäten» werden BürgerInnen mit Behinderung auch heutzutage immer wieder aufs Neue ausgegrenzt oder benachteiligt. Hier zwei aktuelle Beispiele.

Die behindertengerechte Gestaltung von Bauten und Anlagen steht oft in Konkurrenz zu entgegengesetzten Interessen. Bei der Güterabwägung zwischen Behindertengerechtigkeit und so genannten Sachzwängen wie Denkmalschutz, technischer Machbarkeit, Mehrkosten oder der Betriebssicherheit gilt es, eine Optimierung nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit zu finden. Bei der Interessenabwägung zwischen künstlerischer oder architektonischer Gestaltung und Behindertengerechtigkeit hingegen müssen die Prioritäten anders gesetzt werden. So erstrebenswert gestalterische Qualitäten im Interesse der Allgemeinheit auch sind, dürfen sie niemals Barrieren legitimieren, welche Menschen bei der Benutzung eines Objektes ausgrenzen – dies wäre «Betonierter Rassismus».“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 42/ 2005 ist als Download verfügbar.

      Öffentlich zugängliche Bauten: Ausstellungen / Museen. Themen Publikationen: Denkmalpflege. Publikationsarten: Artikel.