Der Fachartikel erläuterte die 2004 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getretenen Regelungen im Bereich Bauen.

„Am 1. Januar 2004 tritt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Es enthält auch neue Vorschriften für das Bauen. In Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften hat das BehiG als Bundesgesetz Gültigkeit für die ganze Schweiz, wie zum Beispiel das Eidgenössische Raumplanungsgesetz. Wo kantonale Bauvorschriften bisher weniger verlangten als das BehiG, gelten ab 01.01.04 die weitergehenden Vorschriften des BehiG. Das Gesetz konkretisiert die Verfassung (Art.8), wonach die Diskriminierung von Menschen wegen einer Behinderung verboten ist.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 38 / 2003 ist als Download verfügbar.

      Publikationsarten: Artikel.