„Seit dem Jahr 2000 erhalten auch blinde und sehbehinderte Personen „grünes Licht“ an Fussgängerampeln. Mit der Publikation der Norm SN 640 836-1 „Signale für Sehbehinderte“ liegt ein Planungsinstrument vor, das die zusätzlichen Signale definiert und die technischen Anforderungen und Einsatzkriterien festlegt.“
Aktuell sind die Anforderungen der neuen Norm VSS 40 386-1 «Errichtung von Lichtsignalanlagen; taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» zu berücksichtigen.
Der Artikel aus dem bulletin N° 32 / 2000 ist als Download verfügbar. Die neue Norm VSS 40 386-1 «Lichtsignalanlagen; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» ist zu betrachten.