„Eine nachhaltige Gesellschaft versucht, den Schutz von gebauten Kulturgütern wie auch das Menschenrecht, am öffentlichen Leben teilzuhaben, unter einen Hut zu bringen. Nachfolgend sind einige Aspekte zu dieser Aufgabe erläutert als Ergänzung zur beigelegten ausführlichen Publikation zum Thema «Hindernisfreies Bauen bei schützenswerten Gebäuden und Anlagen – Beispiel Kanton Basel-Stadt».“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 56 / 2013 ist als Download verfügbar.