„Am 18. Mai 2003 kam die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» zur Abstimmung. Die Initiative wurde von den Behindertenorganisationen nicht zurückgezogen, weil das vom Parlament verabschiedete Gesetz ungenügend nur Regelungen bei Neubauten und Renovationen vorsah.“
Die Initiative wurde abgelehnt. Wäre sie angenommen worden, hätten bei über 75’000 Bauten mit Publikumsverkehr, bei denen keine Renovationen vorgesehen waren, Hindernisse beseitigt werden müssen.
Der Fachartikel hat im Vorfeld zur Abstimmung über die Initiative dargelegt, wie gering die Kosten für die Anpassungen gewesen wären.
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 37 / 2003 ist als Download verfügbar.