„Für sehbehinderte Menschen ist die optische Gestaltung (Kontrast, Helligkeit, Farbe und Form) für die Orientierung in der baulichen Umwelt von entscheidender Bedeutung. In der Norm SN 521 500 «Behindertengerechtes Bauen» heisst es: «Kontraste ergeben sich durch deutlich unterscheidbare Buntfarben und durch starke Helligkeitsunterschiede.» Dieser Grundsatz lässt viel Gestaltungsspielraum offen. Für die Umsetzung in die Praxis muss deshalb definiert werden, was deutlich unterscheidbare Farben und starke Helligkeitsunterschiede sind.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 28 / 1997 ist als Download verfügbar.