„Die Küche ist oft Gegenstand von telefonischen Anfragen an unsere Fachstelle: „Wir haben die Auflage, in unserer Überbauung zwei Behindertenwohungen zu erstellen und sind jetzt an der Ausführungsplanung. Wie gross muss der unterfahrbare Bereich in der Kombination sein?“ Die fast immergleiche Antwort: In einer Überbauung soll es gar keine Behindertenwohnungen geben. Sondern nur Wohnungen, die auch für Behinderte geeignet, also zugänglich und bei Bedarf anpassbar sind.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 18 / 1991 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.