Auch das Kulturleben muss hindernisfrei zugänglich sein. Im Fachartikel wurden bauliche Hindernisse aufgezeigt, die bei Kulturbauten oft diskriminierend wirken.

Der Zugang zu kulturellen Angeboten, Aktivitäten und Veranstaltungen muss für alle Menschen gleichberechtigt gewährleistet werden – die baulichen Anforderungen sind geregelt. 

Kulturbauten weisen häufig verschiedenste Hindernisse auf, welche den Zugang für Menschen mit einem Rollstuhl oft gänzlich verwehren. Sie befinden sich meist in urbanen Zentren, häufig in älteren Gebäuden und bestanden oft schon vor dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) 2004. Die gleichberechtigte Nutzung für Akteure und Zuschauende mit Rollstuhl ist an vielen Veranstaltungen noch nicht möglich. Eine Pflicht zur Nachrüstung bestehender Bauten außerhalb eines Bauvorhabens schreibt das BehiG nicht vor. 

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 61 / 2018 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.

      Öffentlich zugängliche Bauten: Ausstellungen / Museen. Publikationsarten: Artikel.