„Für Aufzugskabinen verlangte die Schweizer Norm «Behindertengerechtes Bauen» SN 521 500 von 1988 eine Mindestgrösse von 1.40 m Länge x 1.10 m Breite. Seit 1988 sind neue wertvolle Hilfsmittel für die Mobilität ausser Haus auf den Markt gekommen. Bei Erschliessungen im Aussenraum sowie für wichtige Anlagen sind heutzutage grössere Aufzugskabinen erforderlich.“
Diese Erkenntnisse wurden bei der Überarbeitung der Norm aufgenommen. Für Aussenanlagen und Anlagen mit viel Publikumsverkehr gelten seit der Publikation der Norm SIA 500:2009 grössere Abmessungen als Minimum.
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 33 / 2001 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.