„Fussgängerstreifen sind nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zur Fahrbahn anzuordnen, verlangt die neue VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Was heisst «nach Möglichkeit» und was ist zu tun, wenn dies nicht möglich ist? Diese Frage wurde in einer Gesprächsrunde diskutiert und die Anwendung in der Praxis an einem konkreten Beispiel beraten. «Info» hat die wichtigsten Diskussionspunkte festgehalten.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 58 / 2015 ist als Download verfügbar.