Ein Fachartikel zu Schrägaufzügen, die für Mobilitätsbehinderte neue Möglichkeiten bieten.

„In der Schweiz sind Hanggrundstücke nichts Aussergewöhnliches, und selbstverständlich werden sie überbaut. Weil insbesondere bei grossflächigen, terrassierten Hangüberbauungen der Einbau einer Aufzugsanlage oft als zu kostspielig und planerisch zu aufwändig erachtet wird, bleiben als vertikale Erschliessungswege schnell einmal die obligaten Treppen übrig. Das Nachsehen haben Bewohner und Besucher, die nicht so gut zu Fuss oder gar im Rollstuhl sind. Aber auch jene, die dort mit irgendwelchen Lasten oder einem Kinderwagen regelmässig ein und aus gehen. Terrassenhäuser stellen für Mobilitätsbehinderte fast immer ein Problem dar, weil der Lift dort eher die Ausnahme ist. Es verhält sich wie bei mehrgeschossigen Gebäuden, die auf ebener Erde stehen: wenn der Lift fehlt, sind die meisten Räume für Mobilitätsbehinderte nicht zugänglich. Ein Schrägaufzug könnte die Situation entscheidend verbessern.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 31 / 2000 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.

Aufzug

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