„Das Tiefbauamt der Stadt Zürich weigerte sich über Jahre, Strassenanlagen sehbehindertengerecht gemäss Normen und Richtlinien zu bauen! Jetzt hat das Bundesgericht einer Einsprache der Fachsteile nach BehiG Recht gegeben. Das Bundesgericht stützt die Forderung nach einer taktilen Trennung zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn gemäss Norm als wesentliche Grundanforderung für die Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 51 / 2010 ist als Download verfügbar.