„Relevant für den Planer ist eine Differenzierung der Behinderungsarten nach den daraus resultierenden unterschiedlichen baulichen Anforderungen. Dabei sind die verschiedenen Fortbewegungsmöglichkeiten und die allfällig eingeschränkte Reichweite, Greiffähigkeit, Kraft und Bewegungskoordination zu berücksichtigen. Die Vielfalt der Behinderungsarten und die Überschneidungen der medizinischen Bezeichnungen machen eine allgemeine Definition des Begriffes Behinderung kaum möglich.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 04 / 1985 ist als Download verfügbar.