Der Leitfaden des BAV regelt die Kennzeichnungmit von Perronanlagen mit taktil-visuellen Markierungen, um eine lückenlose Führung von Menschen mit Sehbehinderung sicherzustellen.
Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34.
Der Leitfaden definiert
- die Anwendung von taktil-visuellen Markierungen auf Perrons und im übrigen Publikumsbereich
- die Anordnung grundlegender Austattungselemente für die Bahnnutzung
- die Markierung von Treppen und Stufen
- die bauliche Gestaltung von Rückseiten von Haus- und Aussenperrons
- die Ausführung von taktil-visuellen Markierungen
Stand am 20.12.2022