Ein Leitfaden des BAV regelt die Kennzeichnung einer lückenlosen Führungskette für Sehbehinderte mit taktil-visuellen Markierungen auf Perronanlagen.
Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2017. Er ersetzt die Regelung in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, Anhang 2 zur AB 34.
Stand am 04.09.2018