Der Kanton Aargau hat Anfang 1988 einen ersten Vorentwurf zu einem revidierten Baugesetz zur Diskussion gestellt. Im gleichen Zug können nun auch die Anliegen des behindertengerechten Bauens in diese Revision eingebracht werden. Und der Kanton Wallis ist unseres Wissens bisher einziger Kanton, der die Beseitigung bestehender bautechnischer Hindernisse an privaten, der Oeffentlichkeit zugänglichen Bauten subventioniert.

Die Themen im Überblick:

  • Vorwort
  • Kantonale Baugesetze: Vernehmlassung kantonales Baugesetz, Beiträge zur Beseitigung bestehender bautechnischer Hindernisse
  • Regionale Beratungsstellen: „… hört denn das nie mehr auf?“, Ausstellung Bauen ohne Barrieren, 3. Auszeichnung behindertengerechter Bauten
  • Regionale Arbeitsgruppen: Gesetzliche Grundlagen entstehen, Pro Infirmis gründet neue Arbeitsgruppe behindertengerechtes Bauen, Behindertenstadtplan Basel, Neue Bestuhlung im Zürcher Schauspielhaus, Kreuz und Quer durch das Zürcher Kongresshaus
  • Technische und andere Hinweise: Schweizer Norm SN 521 500, Treppenlift-Miete, Telefon „Pluto“
  • Oeffentlichkeitsarbeit: Swissbau 89, BehinderteR SchauspielerIn gesucht, „da chönt ja jede cho…“, Apropos Schablone, Ein herzliches Dankeschön, Aus den ennetbirgischen Vogteien
  • Aus anderen Ländern: Kanada – Allgemeine Zugänglichkeit, Deutschland – Bauen für Behinderte – was tun die Länder?
      Publikationsarten: Bulletin.