Bis Ende 2023 müssen an Bushaltestellen die Anforderungen an den hindernisfreien Zugang gemäss den Bestimmungen des Bundes (VAböV) und den einschlägigen Normen (insbesondere SN 640 075«Hindernisfreier Verkehrsraum») umgesetzt sein. Dazu zählen auch Massnahmen bei der Ausstattung und Gestaltung, welche spezifisch für die selbständige Nutzung durch Menschen mit Sehbehinderung von Bedeutung sind. Viele lassen sich auch ohne ein Bauprojekt realisieren. Die Checkliste hilft bei der Überprüfung der Haltestellen, sowie der Designstandards von Haltestellen, in Bezug auf die Anforderungen für die sichere Nutzung durch Menschen mit Sehbehinderung. Für Detailinformationen referenziert die Checkliste auf das Merkblatt 120 „Bushaltestellen“
Die Massnahmen für eine sehbehindertengerechte Gestaltung von Bushaltestellen sind in dieser Checkliste auf einer A4 Seite zusammengefasst. Für detaillierte Anforderungen wird auf das Merkblatt 120 «Bushaltestellen» Bezug genommen.