Dieses Merkblatt gilt für Bauten mit Publikumsverkehr, mit Arbeitsplätzen sowie für Spezialbauten mit erhöhten Anforderungen. Massgeblich für die Dimensionierung und Austattungen sind die uneingeschränkte und selbständige Nutzung mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie der Platzbedarf für Hilfspersonen. Das Merkblatt zeigt typische Lösungen mit Varianten von Grundrissen und Ausstattung. Duschräume in Spezialbauten müssen zusätzlich mit Bauherren und Betroffenen diskutiert werden. Im anpassbaren Wohnungsbau gelten andere Vorgaben für Duschräume.
Für Duschräume regelt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an die Raumdimensionen, die Platzierung der Apparate, die Einrichtungen und die Ausstattung. Spezialbauten liegen nicht im Geltungsbereich der SIA 500 (SIA 500 Ziff. 0.1.5).
Stand 19.04.2018