Die Zielwahlsteuerung von Aufzugsgruppen erfordert zusätzliche Bedienelemente und Funktionen damit sie für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.

Bild Titelseite Merkblatt 021Zielwahlsteuerungen sind nicht selbsterklärend und stellen Menschen mit Behinderung vor grosse Herausforderungen. In öffentlich zugänglichen Bauten sind sie daher nicht geeignet.

Um die Benachteiligung für Menschen mit Behinderung bei Zielwahlsteuerungen zu reduzieren, sind mehrere Massnahmen erforderlich. Die Anforderungen werden im Merkblatt 021 «Aufzüge mit Zielwahlsteuerung» detailliert beschrieben.

 

      Öffentlich zugängliche Bauten: Büro- / Verwaltungsgebäude und Hotel / Unterkünfte. Themen Publikationen: Aufzüge und Bedienelemente. Publikationsarten: Merkblätter.