Hebesysteme kommen in bestimmten Situationen für Höhenüberwindung mit einem Rollstuhl zum Einsatz. Das Merkblatt Nr. 27 zeigt auf, welche Systeme sich für welche Anwendungen eignen, führt Planungshinweise und ein Produkteverzeichnis auf.

Kann die Erschliessung der Bühne in einem Veranstaltungssaal z.B. nicht stufenlos erfolgen, ist der Einsatz einer Hebebühne eine geeignete Massnahme. Im privaten Eigenheim sind Treppenlifte eine Lösung für Menschen mit Gehbehinderung, um nach einem Umfall oder aufgrund altersbedingter Einschränkungen in ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können. Nicht jede Hebeeinrichtung ist hingegen für jede Anwendung geeignet.

Das Merkblatt 027 beschreibt die verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Systeme, ihre Eignung für unterschiedliche Situationen und legt ein Händlerverzeichnis vor.

Bei öffentlich Neubauten und in öffentlichen Aussenräumen sind Hebesysteme wie Hebebühne, Homelift, Hebeplattform und Lifttreppe nicht zulässig. Beim Umbau öffentlich zugänglicher Bauten sowie für die Anpassung von Wohnbauten im Bedarfsfall können sie als Massnahme vorgesehen werden, wenn der Einbau eines herkömmlichen Aufzugs oder einer Rampe aus Platz- und Kostengründen nicht möglich ist.

Massgeblich für den Einsatz bei Umbauten sind Benutzbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit des gewählten Hebesystems.

Nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Hebesysteme unter dem Begriff «spezifische Einrichtungen des Typs A» aufgeführt.

PRODUKTEVERZEICHNISSE

PRODUKTEDOKUMENTATION

      Öffentlich zugängliche Bauten: Hörsäle / Versammlungs- / Kultusbauten. Bauten mit Wohnungen: Individuelle Anpassungen. Themen Publikationen: Hebebühnen / Treppenlifte. Publikationsarten: Merkblätter.