Individuelle bauliche Anpassungen ermöglichen einer behinderten Person, an ihrem angestammten Ort zu wohnen und zu arbeiten oder schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Wohnen und Arbeiten an einem neuen Ort möglich werden.

MB 070 Individuelle AnpassungenDas Merkblatt 3/98 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen in der Wohnung und am Arbeitsplatz» mit Stand Januar 2013 gibt Auskunft über die Vorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, stellt einen Übersicht über die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) dar, nennt die Unterschiede zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und gibt Hinweise zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Abhängig vom Alter der betroffenen Person und der Ursache der Behinderung kann die Finanzierung solcher Anpassungen unterschiedlich aussehen. Meist ist jedoch die Invalidenversicherung (IV) zuständig, weshalb deren Leistungsspektrum in diesem Merkblatt am ausführlichsten behandelt werden soll.

Um eine umfassende und korrekte Begründung zu gewährleisten, ist es von Vorteil, eine sachkundige Sozialberatungsstelle (z.B. Pro Infirmis, Pro Senectute), die behandelnde ErgotherapeutIn und/oder die kantonale Fachstelle für hindernisfreies Bauen beizuziehen.

Eine Überarbeitung und Anpassung des Dokuments ist geplant. Es erscheint danach unter der Nummer 070 «Individuelle Anpassungen – Finanzierung baulicher Eingriffe in der Wohnung und am Arbeitsplatz» im neuem Layout der Fachstelle. Erläuterungen und Grundsätze dieses Merkblatts haben weiterhin Gültigkeit.

      Bauten mit Wohnungen: Individuelle Anpassungen. Bauten mit Arbeitsplätzen: Individuelle Anpassungen. Themen Publikationen: Kosten / Verhältnismässigkeit und Renovation / Umnutzung. Publikationsarten: Merkblätter.