Relief und Brailleschrift müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen damit sie ertastbar und interpretierbar sind

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an Haltestellen, an Handläufen und Bezeichnungen an Lifttastaturen. Sie gilt auch für Informationen von Orientierungs- und Leitsystemen, namentlich im Zusammenhang mit taktil-visuellen Leitliniensystemen.

Die Ausführung von Reliefschriften muss einige Qualitätsanforderungen erfüllen damit sie leicht ertastbar und lesbar sind (Anh. Ziff. 13.1 und 13.3). Dabei wird unterschieden zwischen Beschriftungen, die sowohl eine visuelle als auch eine taktile Funktion haben und solchen, die nur taktil erfassbar sein müssen. Die wichtigsten Anforderungen, Produkte und Bezugsquellen sind in diesem Merkblatt aufgeführt.

Die im Merkblatt aufgeführte Adressliste von Herstellern und Bezugsquellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise auf weitere Produkte nehmen wir gerne entgegen.

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