In der von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinie von 1992 (überarbeitet 2009) wird dargestellt, welche baulichen Voraussetzungen eine hindernisfreie und anpassbare Wohnung aufzuweisen hat. Die Broschüre richtet sich nicht alleine an Projektierende, sondern ebenso an Bauherrschaften und Behörden, welche nur noch Wohnungen erstellen sollten, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Einzelne massliche Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Neuauflage der Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar» von 2023 zu entnehmen oder der aktuellen Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Der hindernisfreie und anpassbare Wohnungsbau verursacht keine Mehrkosten, wenn die in der Richtlinie aufgezeigten Massnahmen frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigt werden.