Geländer und Brüstungen sind wichtige Gestaltungselemente für Bauwerke. Gleichzeitig steht ihre Funktion im Vordergrund: Sie sollen das Gefühl von Sicherheit vermitteln und vor Risiken schützen.
Die Norm SIA 358 regelt bewusst nicht sämtliche denkbaren Fälle, sondern es bedarf einer sinnvollen Interpretation der allgemeinen Festlegungen. Besondere Gefährdungsbilder sind in der Norm unter der Ziffer 1.3.3 erwähnt, die von Fall zu Fall in Bezug auf potenziellen Fehlverhalten von Menschen mit Behinderung beurteilt werden müssen.
Stand 31.07.2018