Sportanlagen sollen gemäss Sportförderungsgesetz «SpoFöG»; 2011, der gesamten Bevölkerung Sportaktivitäten im Sinne von «Sport für Alle» ermöglichen. Massgeblich für Sportbauten sind die Vorgaben der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Die Dokumentation SIA D 0254; 2018 wurde auf Anregung und mit Hilfe der IG Sport und Handicap (PluSport, Procap Sport, Rollstuhlsport Schweiz SPV) erarbeitet. Die Empfehlungen tragen den spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen Rechnung und differenzieren je nach Anlagentyp und Grösse der Sportanlagen. Sie sind insbesondere auf die weit verbreiteten kleinen und mittleren Sporthallen und Bäder anwendbar.
Die Dokumentation zeigt auf, wie spezifische Einrichtungen (Sanitärräume, Umkleidekabinen, Zuschauerplätze usw.) bei Sportanlagen zu konzipieren sind, damit deren Verfügbarkeit für alle Nutzergruppen gewährleistet ist. Bemerkenswert ist, dass die empfohlenen Lösungen in der Regel weniger Platz beanspruchen, als die undifferenzierten Anwendung der Norm SIA 500.
Da ohne hindernisfreien Zugang zu Sportanlagen für Menschen mit einer Behinderung weder ein aktives Sporttreiben noch das Zuschauen bei Anlässen möglich ist, empfehlen die Behindertensportverbände ausdrücklich, freiwillige bauliche Anpassungen an Sportanlagen vorzunehmen auch dort, wo keine gesetzlichen Bestimmungen dies verlangen.
Abgrenzung
- Für grosse und komplexe Anlagen, wie z.B. Stadien, Aquaparks oder Sport- und Freizeitanlagen, ist zur Sicherstellung der Hindernisfreiheit ein umfassendes Gesamtkonzept unerlässlich, das stufengerecht über alle Planungs- und Ausführungsphasen die Vorgaben und objektspezifischen Anforderungen festlegt. Bei Gesundheitsbauten, wie z.B. Therapie- und Heilbäder, sind die dem jeweiligen Nutzungszweck entsprechenden spezifischen Anforderungen vorrangig.
- Anforderungen an Anlagen für den Rollstuhl-Spitzensport kann die Dokumentation nicht hinreichend ausführen. Sie nennt einige Beispiele für notwendige Durchgangsbreiten und Manövrierflächen für spezifische Sport-Rollstühle. Die allfällig höheren Anforderungen sind im Sinne eines Gesamtkonzepts objektspezifisch festzulegen und mit dem Betreiber und den beteiligten Verbänden und Organisationen des Behindertensports zu klären.
- Nicht Gegenstand der Dokumentation sind weitere Nutzungen in Sportanlagen, wie Restaurants, Verkaufstheken und -läden, Theorie- und Besprechungsräume, Dienstleistungsbetriebe usw. Für diese Nutzungen sind die Vorgaben der Norm SIA 500 zu übernehmen.
Die Dokumentation kann gegen eine Gebühr beim SIA «Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein» bezogen werden.