Rollstuhlwanderwege werden gemäss den Vorgaben dieser Richtlinie nach Anspruchniveaus unterteilt und signalisiert, so dass Nutzer erkennen, mit welchen Verhältnissen sie rechnen können.

Titelseite «Signalisation wandernaher Angebote»Rollstuhlwanderwege sind signalisierte Verbindungen für Rollstuhlfahrer, welche vorwiegend der Erholung dienen und die Grundvoraussetzungen für ein hindernisfreies Befahren mit Rollstühlen erfüllen.

Die Publikation «Signalisation wandernaher Angebote», herausgegeben von Schweizer Wanderwege, 2008,  führt in Kapitel 3 die Anforderungen an Rollstuhlwanderwege auf. Die Kriterien für die Beurteilung der Rollstuhlgängikeit von Wanderwegen und deren Einteilung in drei Stufen von Anspruchniveaus wurden in enger Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle entwickelt.

Die Publikation unterteilt Rollstuhlwanderwege und drei Anspruchniveaus, welche wie bei Skipisten mit „blau“, „rot“ und „schwarz“ gekennzeichnet werden. Rollstuhlfahrende sind darauf angewiesen, dass die signalisierten Routen sämtliche Kriterien einer Kategorie erfüllen. Wenn ein einziges Kriterium nicht erfüllt ist, fällt die Route in das nächstschwierigere Anspruchsniveau, oder sie ist nicht als Rollstuhlwanderweg geeignet.

      Verkehrsraum: Fuss-Radwege und Fusswege. Freizeit- und Grünanlagen: Wanderwege. Publikationsarten: Fremdpublikationen.