Spielplätze müssen für Kinder mit Behinderung, ebenso wie für Eltern, Grosseltern und Begleitpersonen mit Behinderung zugänglich und benutzbar sein.

Zugang zum Spielplatz

Ein- und Ausgänge, eben so wie das primäre Wegnetz und Aufenthaltsbereiche von Spielplätzen müssen hindernisfrei und gut befahrbar sein. Die Anforderungen der SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Wegbreiten, Beläge, Höhenüberwindung, Wegführung und an die Absicherung von Hindernissen und Möblierung sind anwendbar.

Spielelemente

Ein Spielplatz muss so gestaltet sein, dass für unterschiedliche Fähigkeiten, sei dies aufgrund des Alters der Kinder oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung, attraktive und vielfältig nutzbare Spielelemente zur Verfügung stehen. Nicht jedes Spielelement muss jedoch für alle zugänglich und nutzbar sein.

Eine Übersicht über Spielelemente und ihre Möglichkeiten zur Integration von Kindern mit Behinderung gibt der Leitfaden «Spielplätze für alle» der Stiftung Denk an mich, welcher in Zusammenarbeit mit der Fachstelle entwickelt wurde.

Bauliche Anforderungen

Der Leitfaden «Spielplätze für alle» dient als Richtlinie für die Planung und den Bau von Spielplätzen. In Ergänzung zur Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» führt er detaillierte Informationen zur Konzeption und zur baulichen Gestaltung von Spielplätzen auf. Diese präzisieren die Anforderungen betreffend:

  • Anbindung an die öffentliche Erschliessung
  • Spielplatzwegnetz
  • Zugang zu den Spielgeräten
  • Orientierungshilfen
  • taktile Orientierung
  • visuelle Orientierung
  • akustische und olfaktorische Orientierung
  • Ausstattung und Infrastruktur
  • Boden- und Fallschutzmaterialien werden beschrieben und bewertet und Vorschläge für den Aufbau befahrbarer Naturbeläge aufgeführt.

Der Leitfaden thematisiert zudem:

  • Sicherheit, Risiko und Gefahrenbewusstsein
  • Haftung
  • Installation, Wartung und Betrieb

 

Stand 17.10.2017

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