Strassenraum, Eigerplatz Bern
Strassenräume, die Bauten, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Freizeit- und Grünanlagen erschliessen, müssen für Menschen mit Behinderung autonom und sicher nutzbar sein.

Verkehrsanlagen, auf denen Fussgängerverkehr zugelassen ist und somit auch alle Strassen, welche Teil des Fusswegnetzes sind, müssen gemäss der Norm SN 640 070 «Fussgängerverkehr; Grundnorm» und der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» so angelegt und gestaltet werden, dass der Zugang für alle Menschen gewährleistet ist.

Dieser Grundsatz an die Netzplanung wird in der Norm SN 640 075 wie folgt ergänzt:

  • Können einzelne Streckenabschnitte nicht für alle Nutzergruppen zugänglich gestaltet werden, z.B. bei Gefällen > 10%, müssen gut erkennbare, alternative Wege mit möglichst geringem Umweg angeboten werden. Bei topografisch bedingten Höhenunterschieden können als zusätzliches Angebot öffentliche Verkehrsmittel oder Aufzüge eingesetzt werden (Ziff.14).
  • Netze des öffentlichen Verkehrs müssen mit dem Fusswegnetz so verknüpft sein, dass sie für alle Nuzter zugänglich sind. Dazu ist ein dichtes Netz von autonom nutzbaren Haltestellen erforderlich. Die Anforderungen an Haltestellen des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs sind in Ziffer 26 und Anhang Ziffer 15 geregelt.
  • Das Fusswegnetz muss mit Parkieranlagen für den motorisierten Individualverkehr über möglichst kurze, hindernisfreie Wege verknüpft sein (Ziff. 14), damit die Nutzung für Menschen mit Behinderung erfüllt ist. Die Anforderungen an Parkieranlagen sind in Ziffer 20 und im Anhang Ziffer 9 geregelt.

Des Weiteren regelt die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» die Grundsätze und Anforderungen an die verschiedenen Elemente des Strassenraums. Detailanforderungen und Masse sind im normativen Anhang aufgeführt.

Die Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» geben eine Übersicht über die Anforderungen an die Verschiedenen Bauelemente aus Sicht von Menschen mit Behinderung. Sie werden zur Zeit überarbeitet und 2023 neu aufgelegt.

 

Stand 05.01.2023

      Verkehrsraum: Strassen. Öffentlicher Verkehr: Bushaltestellen und Tramhaltestellen. Themen Fachinformationen: Längs- / Querneigung und Parkierung / rollstuhlgerechte Parkfelder.