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Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Kapitel 3, Ziffer 3.8 in welcher Situation Hebebühnen zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Diese technischen Hilfsmittel gelten als spezifische Einrichtungen des Typs B. Ihr Einsatz ist bedingt zulässig als Ersatz oder Behelf bei Treppen

Schalteranlagen, Empfangstheken und Terminals

Spezifosche Schalteranlagen und Terminalanlagen für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung zählen gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu den spezifischen Einrichtungen Typ A. Empfangs- und Bartheken in Hotels, Restaurants und Bars müssen singemäss auch die Benutzung im Sitzen gewähleisten.

Kosten bei Umbauten in öffentlich zugänglichen Bauten

Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst

Hindernisfrei in Franken und Rappen

Was kostet hindernisfreies Bauen bei Neu und Umbauten? Wann ist es wirtschaftlich zumutbar, ein Gebäude nachträglich anzupassen? Was kostet eine Rampe, ein Rollstuhlparkplatz, ein Treppenlift? Die Antworten aus der Nationalfonds-Studie der ETH sind so überraschend wie erfreulich: In den meisten

SN EN 60118-4 «Akustik – Hörgeräte – Teil 4: Induktionsschleifen für Hörgeräte – Leistungsanforderungen»

Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger, unter gewissen Bedingungen, nicht in der Lage sind, den direkt Gegenüberstehenden in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet. Der

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Raumakustik

Die Raumakustik befasst sich mit der Schallausbreitung innerhalb von Räumen. Kriterien für die Qualität der Raumakustik sind Nachhallzeit, Schallreflexionen und die Versorgung mit Direktschall. Auch von Bedeutung ist der Störschall, welcher von der Schallübertragung von ausserhalb des Gebäudes nach innen sowie zwischen

Zuhörer- und Zuschauerplätze

Gemäss der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gehören Zuschauerplätze zu den spezifischen Einrichtungen in einer öffentlich zugänglichen Baute oder Anlage gemäss Ziffer 7.7, um diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen (Definition, Ziff. 1.1). Die spezifischen Einrichtungen, die die

Planung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

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