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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»

Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Ladestationen müssen für Personen mit Rollstuhl gleichwertig verfügbar und zugänglich sein, um Diskriminierung zu

Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen»

Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen die Sammelbehälter selbst, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden. Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente

Artikel «Zürcher Hauptbahnhof wegweisend» (1992)

„Als erster grosser Schweizer Bahnhof hat der Hauptbahnhof von Zürich ein ertastbares Wegweiser-System. Streifen, Rillen am Boden, knallige Muster bei Hindernissen sowie Metallplättchen machen das neue Leitsystem aus. Die Neuheiten sollen jetzt durch die Betroffenen auf die Brauchbarkeit und den Nutzen geprüft werden.“   Der Artikel aus dem

Artikel «Leitlinientest im Hauptbahnhof Zürich» (1996)

„Im März 1995 wurde ein Konzept für Leit- und Sicherheitslinien im Hauptbahnhof Zürich getestet. Aus den Erfahrungen auf in- und ausländischen Bahnhöfen konnte nicht eindeutig festgestellt werden, welches Leitlinienmodell sich am besten eignet. Um zu einer möglichst optimalen Lösung zu gelangen, welche dann in der ganzen

Artikel «Leitlinien-System Schweiz» (1998)

„Die Orientierung im öffentlichen Raum, insbesondere in komplexen Situationen, stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine grosse Herausforderung dar. Da sie speziell auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, wird dem selbständigen Auffinden von Haltestellen, Buseinstieg, Abfahrtsgeleise und Treppenabgängen, sowie dem Umsteigen zwischen zwei Verkehrsmitteln besondere Bedeutung

Artikel «Alles im Griff in der Toilette?» (2000)

„Ein Klappgriff und ein Winkelgriff gehören zur Grundausstattung eines öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs. Weil sie vor allem Mobilitätsbehinderten die selbstständige Benutzung des Klosetts ermöglichen sollen, müssen sie sich unmittelbar neben der Klosettschüssel befinden. Über die genauen Masse gibt die Norm SN 521 500 Auskunft. In besonderen Fällen kann auch eine Boden-Deckenstange

Ausstattung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Artikel «Die 11 häufigsten Fragen zum WC» (1999)

Die Artikel-Serie, zusammengefasst im Info Spezial, Ausgabe Dezember 1998 gibt Antworten auf die Häufigsten Fragen zur rollstuhlgerechten WC-Räumen und Anlagen: Grundrisse Unterschiede nach Gebäudekategorien Tür Lavabo WC-Schüssel Sitzhöhe Haltegriffe Spiegel Wickeltisch Notrufanlagen Urinale   Die Sonderausgabe des Bulletins vom Mai

BAV Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons»

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34. Der Leitfaden definiert die Anwendung von